Jestetten – Der Gemeinderat Jestetten beschloss in der letzten Sitzung im Jahr 2024 mit einer Gegenstimme den geänderten Haushaltsplan für 2025. In vorangegangener Sitzung waren einige Änderungswünsche genannt worden sowie diverse Ansätze geprüft und geändert worden. Der Jestetter Haushalt 2025 weist ein Defizit von 1,8 Millionen Euro auf, trotz einer immensen Kreditaufnahme von 2,7 Millionen Euro. Mehr als 80 Prozent der Gemeinden mussten für das Haushaltsjahr 2025 mit einem Defizit planen. Die Mittel, die Land und Bund für die Übernahme von Aufgaben zur Verfügung stellen, reichen nicht mehr aus.
Im Tagesordnungspunkt „Wirtschaftsplan des Versorgungsbetriebes“ stellte Günther Vollmer, stellvertretender Rechnungsamtsleiter, den Wirtschaftsplan des Versorgungsbetriebes der Gemeinde Jestetten vor. Sämtliche Zahlen wurden gemäß Erfahrungswerten aus Vergangenheit hochgerechnet, beziehungsweise aufgrund bestehender Verträge festgelegt. Andere Zahlen ergeben sich aus den Planungsansätzen der jeweiligen Kalkulation von Einzelprojekten.
Die Investitionen 2025 des Versorgungsbetriebes werden aus den Wasserversorgungsbeiträgen, sowie durch eine Kreditaufnahme finanziert. Der Wasserbeitrag bleibt für das Jahr 2025 mit 2,15 Euro pro Kubikmeter gleich dem Vorjahr. Vollmer betonte, dass Jestetten einer der günstigsten Wasseranbieter im ganzen Landkreis ist und die Erlöse im Vergleich zum Vorjahr gleich bleiben.
Mehr Geld wurde für das Erneuern und den Austausch von acht Hydranten eingeplant. Für die Sanierung und Reparatur wurde der geplante Betrag nicht verändert, da das Jestetter Rohrleitungsnetz in seinem hervorragenden Zustand ist, was auf die gute Leistung von Wassermeister Andreas Schlude und seinem Team zurückzuführen ist.
Bezüglich der gemeindeeigenen PV-Anlagen teilte Vollmer mit, dass ein Großteil des Eigenbedarfs produziert wird und durch die Vermietung von Flächen die Steuerlast minimiert wird. Die Gemeinde verdient mit ihren PV-Anlagen im Jahr circa 30.000 Euro, was sich positiv auf den Wirtschaftsplan auswirkt. Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan des Versorgungsbetriebes einstimmig.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt der letzten Gemeinderatssitzung in 2024 betraf den §2b des Umsatzsteuergesetzes bis Ende 2026. Der Paragraf regelt die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar sind, oder in direktem Wettbewerb stehen. Der Bundestag und Bundesrat hat ein neues Jahressteuergesetz 2024 erlassen, indem die Verlängerung der Übergangfrist um zwei weitere Jahre enthalten ist. Die Verlängerung der Frist wird mit der Erfassung sämtlicher Sachverhalte, welche zukünftig unternehmerisch zu behandeln sind, gewährt. Die Gemeinde Jestetten möchte dieses Optionsrecht ausüben und so stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Gemeinde zu, dieses Recht bis zum 31. Dezember 2026 auszuüben. Bürgermeister Dominic Böhler erklärte dazu: „Das Wahrnehmen der Verlängerungsoption spart der Gemeinde Kosten und Aufwand.“