Jestetten Im vierten Tagesordnungspunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung ist erneut über die Bauplatzvergabekriterien beraten worden, die zuletzt am 6. Juni 2024 geändert wurden. In den seitdem gültigen Bauplatzvergabekriterien war unter anderem die Verpflichtung für den Käufer vorgesehen, das Kaufgrundstück mindestens zehn Jahre ab Baufreigabe beziehungsweise Baubeginn selbst zu nutzen und das Grundstück während dieser Frist nicht zu veräußern. Es gibt Fälle, in denen der Käufer das Grundstück als Nebenwohnsitz oder sogar nur als Ferienwohnung nutzt. Dies sieht die Gemeinde, so Bürgermeister Dominic Böhler, kritisch. Die Verwaltung schlägt die Änderung der Formulierung dieses Passus vor. Neu soll die Formulierung wie folgt lauten: „Außerdem verpflichten sich die Käufer, das Kaufgrundstück mindestens zehn Jahre ab Baufreigabe, bzw. zulässigem Zeitpunkt des Baubeginns selbst als Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes zu nutzen und das Grundstück während dieser Frist nicht weiter zu veräußern.“

Aus den Reihen des Gemeinderates kam die Frage, wie verfahren wird, sollte sich das Käuferpaar innerhalb dieser Zehnjahresfrist trennen. Der Rechnungsamtsleiter Metzger erläuterte, dass die Rückzahlungsklausel nur dann greift, wenn beide Partner das Gebäude verlassen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Bauplatzvergabekriterien entsprechend dem Entwurf zu ändern. Alle anderen Kriterien bleiben entsprechend den Änderungen im Juni vergangenen Jahres bestehen. Die zwei in diesem Jahr im Baugebiet Niederfeld in Altenburg zu veräußernden Grundstücke werden entsprechend den geänderten Vergabekriterien vergeben werden. Die Bewerbungsfrist wird von Ende April bis September dauern. Diese wurde auf Vorschlag von Gemeinderat Jürgen Osswald über die Sommerpause hinaus verlängert, da die Bauherrschaft zwischenzeitlich zahlreiche Unterlagen einreichen muss, damit sie eine Finanzierungsbestätigung ausgestellt bekommt. Osswald sah die Frist bis Ende Juni als zu knapp für die Kaufinteressenten, um alle nötigen Formalitäten und Informationen zusammenzutragen. Die zwei Grundstücke sind 560 Quadratmeter sowie 533 Quadratmeter groß. Der Quadratmeterpreis beträgt wie bisher 230 Euro pro Quadratmeter.