Klettgau – Der Hochwasserschutz in Erzingen am Klingengraben ist einen entscheidenden Schritt weiter. Bereits Ende des vergangenen Jahres ist aufgrund der aktualisierten Hochwasserschutzgefahrenkarte die Planung dazu auf den Weg gebracht worden und wurde in jüngster Gemeinderatssitzung vorgestellt. Eine erfreuliche Entwicklung hat sich mittlerweile abgezeichnet, denn die Schweiz ist nach den zwischenzeitlich stattgefundenen Gesprächen mit den deutschen zuständigen Behörden auf ihrem Gebiet bereit, ebenso den Hochwasserschutz auf ihrem Gebiet in Angriff zu nehmen und diesen mit der deutschen Seite abzustimmen. „Denn ohne Maßnahmen auf Schweizer Seite, so die Expertin des Regierungspräsidiums Freiburg, „wird es für Erzingen schwierig“.
Hintergrund ist, dass bei starken Regenfällen der aus der Schweiz kommende Klingengraben die Erzinger Gewerbebau- und Wohnflächen beidseits des Bachlaufes überflutet. Ursache dafür sind die zulaufenden Bäche im schweizerischen Oberlauf des Klingengrabens (dort heißt er Landgraben), die alle in den Klingengraben einmünden. Die über die Landesgrenze strömenden Wassermassen überfluten dann bei starken Regenfällen die bebauten Flächen. Besonders betroffen war vor Jahren das Unternehmen POHL Con, dessen Lager- und Produktionshallen direkt an der Landesgrenze gelegen sind, und die damals unter Wasser standen.
Mit den nunmehr stattgefunden Gesprächen mit der Schweiz, in denen sie signalisierte, im Oberlauf des Klingengrabens/Landgrabens entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen in Angriff zu nehmen, zeichnet sich eine überaus positive Entwicklung ab. Demnach soll der Hochwasserschutz in Trasadingen in Ortslage (Vordertal- und Hintertalbach) verbessert, der Zufluss dieser Bäche berücksichtigt und eine Aufweitung des Land-/Klingengrabens dort geprüft werden. Die Planungen sollen mit den deutschen Maßnahmen abgestimmt werden.
Für den Ortsteil Erzingen steht die Planung zum Ausbau des Klingengrabens bereits, Planerin Martens stellte diese noch einmal in der Gemeinderatssitzung vor. Laut Planung sind die Erhöhung der Schutzdämme vorgesehen, aber auch zum Teil Mauern, deren Höhe variiert, je nach den Berechnungen der Planer. Mit meterhohen Mauern müsse nicht gerechnet werden, betonte Bürgermeister Ozan Topcuogullari auf Nachfrage.
Die besonderen Schwachstellen aber sind die Brücken, deren Querschnitt zu gering dimensioniert ist. Sie müssen einem statistisch einmal in 100 Jahren stattfindenden Hochwasserereignis (HQ 100) standhalten, das heißt, die Wassermassen von 45,3 Kubikmeter Wasser pro Sekunde müssen abfließen können, ohne dass es zu Überflutungen kommt.
Als Gewässer erster Ordnung fällt der Klingengraben in die Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg, das rund 70 Prozent der Kosten zu tragen hat, die Gemeinde 30 Prozent. Die Gesamtkosten werden auf rund 10 Millionen Euro brutto veranschlagt, die Planungskosten für die Gemeinde belaufen sich auf circa 250.000 Euro. An den Kosten bei den Brückenmaßnahmen müssen sich die Straßenbaulastträger zu 52 Prozent beteiligen. Das ist in der Züricherstraße das Land, in der Weisweiler Straße der Landkreis und in der Badstraße die Gemeinde. Die restlichen 48 Prozent zahlen zu 70 Prozent das Land und zu 30 Prozent die Gemeinde.