Nach dem tödlichen Unfall auf der A5 am Mittwoch, 16. August, wurde nun gegen den 29-jährigen Porschefahrer Untersuchungshaftbefehl erlassen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren die Staatsanwaltschaft Lörrach und das Polizeipräsidium Freiburg über den derzeitigen Ermittlungsstand.

Der Unfall

Demnach war der 59-jähriger Ford-Fahrer auf der A5 in Fahrtrichtung Freiburg unterwegs. Zwischen dem Autobahndreieck Weil am Rhein und der Anschlussstelle Efringen-Kirchen habe der Ford-Fahrer einen kleinen Laster überholt. Als sich der Ford auf der linken Fahrspur etwa auf Höhe des Lkws befunden habe, sei ein von einem 29-Jährigen geführter Porsche mit hoher Geschwindigkeit von hinten auf das Heck des Fords aufgefahren.

Nach einer längeren Schleuderfahrt kamen beide Fahrzeuge von der Fahrbahn ab, durchbrachen einen Wildzaun und kamen schwer beschädigt in einem angrenzenden Waldstück zum Stehen. Der Ford-Fahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Der Porsche-Fahrer und sein 31-jähriger Beifahrer erlitten leichte Verletzungen.

Porsche-Fahrer war mit zwei Promille unterwegs

Der bei dem Porsche-Fahrer durchgeführte Atemalkoholtest ließ auf eine Alkoholkonzentration im Blut von rund zwei Promille schließen, weshalb eine Blutentnahme angeordnet und sein Führerschein sichergestellt wurden. Auch die Fahrzeuge wurden sichergestellt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach erließ das zuständige Amtsgericht gegen den 29-Jährigen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs, setzte diesen aber anschließend gegen Auflagen außer Vollzug.

Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 200.000 Euro. An den beiden beteiligten Autos entstand Totalschaden.