Telefonieren, Chatten, unzählige Apps und Funktionen, Videoanrufe, Fotos, Filmaufnahmen, soziale Netzwerke und die ganze Welt des Internets: Das Smartphone bietet jede Menge Möglichkeiten. Doch darunter sind auch einige, die einen Nutzer in das Visier der Polizei geraten lassen. Mal eben ein fragwürdiges Bild in einer Whatsapp-Gruppe erhalten und ignoriert oder eine privat überlassene Aufnahme weitergeleitet: Mit den Optionen, die ein mobiles Telefon mittlerweile bietet, wächst die Verantwortung jedes einzelnen Nutzers.

1. Bilder erstellen, empfangen und verschicken. Worauf muss ich achten?

Kriminalhauptkommissar Christian Weinhold kümmert sich im Bereich des Kriminalkommisariats Waldshut-Tiengen um die Delikte der Kinderpornografie. Er betont: „Im Internet gibt es keine Anonymität und das Netz vergisst auch nichts!“ Darüber sollte man sich bei allen Handlungen stets bewusst sein.

Unwissenheit schütze zudem nicht vor Strafe, insbesondere wenn es um Kinderpornografie gehe. Dabei ist es egal, ob ein Jugendlicher Aufnahmen nach Anleitung oder aus eigenem Antrieb angefertigt und versendet habe: „Wer Nacktbilder in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder Sexaufnahmen von Kindern oder Jugendlichen auf dem Handy hat, macht sich strafbar“, betont Christian Weinhold.

Das gelte auch für in Chats oder Whatsapp-Gruppen von anderen geteilte Inhalte. „Hier ist jeder verpflichtet, genau aufzupassen“, so der Kriminalhauptkommissar. Hinsichtlich des Strafmaßes sieht das Gesetz hinsichtlich des Besitzes solcher Bilder und Videos eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

2. Jetzt ist so ein Bild in einer meiner Whatsapp-Gruppen aufgetaucht – wie sollte ich reagieren?

„Auf gar keinen Fall das Bild weiterleiten“, sagt Weinhold. Denn damit liege nicht nur der Tatbestand des Besitzes von Kinderpornografie, sondern auch der noch schlimmere Fall der Verbreitung vor. „Das gilt auch, wenn der Nutzer nur bei einem Freund um Rat bezüglich dieses Bildes oder Videos fragt.“

Auf der sicheren Seite ist man also nur, wenn man direkt zur Polizei geht, die dann sofort Ermittlungen einleitet. „Wenn 40 oder mehr Leute in der Gruppe sind und einer geht zur Polizei, dann ist es wahrscheinlich, dass gegen diesen einen das Verfahren eingestellt wird. Das kann im Fall der anderen 39 aber ganz anders sein“, gibt der Kommissar zu bedenken.

3. Abgesehen von kinderpornografischen Inhalten, wie sieht es mit Pornografie und Gewaltszenen aus?

Hier ist es entscheidend, wer der Empfänger ist. Pornos an Jugendliche zu schicken, ist laut Christian Weinhold ebenso wenig erlaubt. Es gelten die Jugendschutzregelungen, was Szenen aus indizierten Horrorfilmen oder ähnliches betreffen.

Bild 1: Achtung: Straftat! Wie man mit einem Smartphone auch unbeabsichtigt ins Visier der Ermittler geraten kann
Bild: Müller, Cornelia

Geht es um menschenverachtende oder gewaltverherrlichende Inhalte, wie so genannte Snuff-Videos, die Hinrichtungen und ähnliches zeigen, so steht die Verbreitung an eine unbestimmte Anzahl von Personen oder an unter 18-jährige ebenfalls unter Strafe. „Diese Fälle treten aber bei uns eher in geringerer Größenordnung auf“, sagt Kriminalhauptkommissar Weinhold.

4. Alle Smartphones haben eine Kamera. Was muss ich hierbei beachten?

Grundsätzlich ist fotografieren und filmen im öffentlichen Raum gar kein Problem. Schwierig könnte es werden, wenn die Aufnahmen beispielsweise in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden und darauf Personen zu sehen sind, die damit nicht einverstanden sind. „Hier gilt das Recht am eigenen Bild“, so Polizeihauptmeisterin Michaela Jehle. Sie ist im Bereich der Kriminalprävention aktiv und leitet regelmäßig Veranstaltungen unter anderem zum Thema Medien und Umgang mit dem Smartphone an Schulen in der Region.

Nicht gestattet ist es auch, Bilder oder Videos öffentlich zugänglich zu machen, die einem ausdrücklich nur für private Zwecke überlassen wurden. Und ganz klar: „Aufnahmen, die die Privats- oder Intimsphäre eines anderen verletzen, sind auch mit dem Smartphone verboten“, so Jehle.

5. Bei welchen weiteren Straftaten spielt das Smartphone eine Rolle?

Vorsichtig sollte man sein, in Chats oder sozialen Netzwerken Bedrohungen und Beleidigungen zu formulieren: „In 50 solcher Fälle ermittelten wir im Jahr 2018“, sagt Polizeisprecher Mathias Albicker.

Ein Themenkomplex, mit dem sich Polizeihauptmeisterin Jehle in der Kriminalprävention intensiv beschäftigt: „Cybermobbing ist ein großes Thema und hier sollte jeder aktiv hinschauen und im Ernstfall die Polizei einschalten.“ In diesem Zusammenhang nennt sie auch Delikte, die man in aus dem realen Leben kennt, wie Urkundenfälschung – sei es durch Manipulation mittels Bildbearbeitungssoftware oder den Missbrauch einer fremden Identität.

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