In Deutschland

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Der Klassiker „Telefonieren am Steuer“ ist auch mit dem Smartphone verboten. Ebenfalls mit mindestens 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg muss rechnen, wer als Autofahrer während der Fahrt chattet, SMS schreibt, im Internet surft oder andere Funktionen nutzt.

Es ist alles verboten, wofür der Fahrer das Handy in die Hand nehmen muss – und sei es nur, um einen Anruf wegzudrücken.

Wenn das Smartphone als Navigationsgerät genutzt wird, darf es nicht in die Hand genommen werden. Der Fahrer muss beispielsweise Änderungen der Route bei ausgeschaltetem Motor vornehmen.

Was weniger bekannt ist: Das Handyverbot am Steuer gilt auch für Radfahrer.

In der Schweiz

Wer am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, kommt in der Schweiz vergleichsweise günstig davon: Es werden 100 Franken Ordnungsbuße fällig.

Das Bedienen des Smartphones kann aber weit schwerwiegendere Folgen haben: Wer während der Fahrt das Gerät als Fahrer nutzt, wird direkt bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt.

Und das zieht nicht nur hohe Bußgelder nach sich: Neben der Möglichkeit den Führerschein zu entziehen, sieht das Gesetz je nach Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

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