„Die Notfall- und die Regelversorgung der Kliniken läuft bis auf weiteres ohne Einschränkungen, Operationen finden wie geplant statt, geplante ambulante Termine – auch in den niedergelassenen Praxen in den Häusern – können wahrgenommen werden“, heißt es in der Mitteilung der Kliniken des Landkreises Lörrach vom Freitagabend.
1. Welche Besuche sind verboten?
Das Zutrittsverbot gilt für alle Besucher von außerhalb in allen vier Kliniken, auch für die Gäste in den gut frequentierten Cafeterien. Für Patienten gilt umgekehrt, dass sie nicht nach draußen und keinen persönlichen Kontakt mit Externen haben dürfen, es sei denn nach vorheriger Entlassung.
2. Welche Ausnahmen gibt es?
Als Ausnahmefälle werden in der Mitteilung Sterbebegleitung, Begleitung minderjähriger Patienten, werdende Väter, Notfälle oder ambulante Termine, auch in den niedergelassenen Praxen in den Häusern, genannt. In diesen Fällen können Externe über einen kontrollierten Zugang und nach Rückbestätigung weiterhin in die Häuser gelangen.
3. Wie lässt sich Kontakt halten?
Um ihren Patienten den Kontakt mit ihren Liebsten zu erleichtern, haben die Kliniken für alle Patienten ein kostenfreies W-LAN eingerichtet. Ebenso seien die Einheitenzähler der Patiententelefonen ausgeschaltet und kostenfreie Kopfhörer für Radio und Fernsehen verteilt worden. Über einen Hol- und Bringdienst können Angehörige und Patienten Taschen, beispielsweise mit Wäsche, austauschen.
4. Wie reagieren die Besucher auf die Schließung?
Die Schließung des Kreiskrankenhauses Lörrach für Externe konnte bereits am Freitagnachmittag erfolgen, so Marco Clobes, seit kurzem Geschäftsführer für die Bereiche Verwaltung und Service, in der Mitteilung. Zwar hätte sich am Freitagnachmittag schnell eine Schlange am Eingang gebildet und die Einen reagierten mit mehr, die Anderen mit weniger Einsicht. Doch habe man Mitarbeiter und Patienten über die Maßnahme informiert und sei guter Dinge, dass sie zunehmend akzeptiert würde, so Clobes weiter.
5. Wie sieht es an den anderen Kliniken aus?
„Während der Zugang in die Klinik Rheinfelden bereits im Zusammenhang mit der Abstrichstelle stark beschränkt werden musste, werden die Schließungen des Krankenhauses Schopfheim und die weitestgehende Schließung des St. Elisabethen-Krankenhauses am morgigen Samstag [14. März 2020] erfolgen.
6. Wie wird das Besuchsverbot begründet?
„Unser oberstes Ziel ist es, das Funktionieren unserer Krankenhäuser und damit die Versorgung unserer Patienten sicherzustellen. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst und haben uns daher für diese sicherlich drastische und im Einzelfall auch schmerzliche, aber effektive Maßnahme entschieden“, wird Dr. Bernhard Hoch, Geschäftsführer Medizin der Kreiskliniken, in der Mitteilung zitiert.
Was die Kliniken bereits in Vorbereitung gehabt hätten, sei am Freitagnachmittag auch als Auftrag von Sozialminister Lucha gekommen. In der Mitteilung wird der Minister zitiert: „Angesichts der aktuellen Lage rund um das Coronavirus müssen Krankenhäuser als besonders sensible Einrichtungen geschützt und für Besucher von außerhalb geschlossen werden.“
Mit dem Besuchsverbot soll einem Eintragen von Keimen vorgebeugt und die Patientenversorgung gesichert werden, so die Erklärung. Hintergrund: Jüngst waren aufgrund eines infizierten Besuchers 30 Mitarbeiter einer Klinik in Freiburg quarantänepflichtig geworden.