Keine Schule, kein Kindergarten, keine Tagesmutter. Doch die Mutter und der Vater müssen arbeiten. Immer mehr Privatpersonen oder Nachbarn bieten in diesen Tagen ihre Hilfe bei der Betreuung an. Sie würden auch mehrere Kinder aufnehmen. Um Sozialkontakte zu vermeiden wurden die öffentlichen Einrichtungen geschlossen. Ist die private Betreuung dennoch erlaubt? Wir haben nachgefragt.

Hilfsbereit: Immer wieder bieten Privatpersonen in diesen Tagen Betreuung von Kindern an.
Hilfsbereit: Immer wieder bieten Privatpersonen in diesen Tagen Betreuung von Kindern an. | Bild: Screenshot/Wehrle

„Ja, Privatpersonen dürfen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Kinder in ihrem Haushalt betreuen“, erklärt Michael Swientek, Pressesprecher des Landratsamts Waldshut, auf Anfrage des SÜDKURIER. Eine Pflegeerlaubnis sei nur erforderlich, wenn ein Kind oder mehrere Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut werden würden. Aber: „Auf diese jetzt notwendige Form der Nachbarschaftshilfe treffen diese Voraussetzungen nicht zu“, erklärt Swientek.

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Doch welche Regeln sind zu beachten?

Vorgaben im eigentlichen Sinne gebe es nicht, da es sich um eine Nachbarschaftshilfe handelt, so Swientek. Er macht aber klar: „Bei der Betreuungsplanung sollten die Eltern darauf achten, dass so wenig Kinder wie möglich gleichzeitig in einem Haushalt betreut werden, denn mit jedem zusätzlichen Kontakt steigt die Gefahr einer Ansteckung und gerade dies gilt es ja zu vermeiden.“

Hauptaugenmerk sollte laut Swientek auf die Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen gelegt werden und je nach Alter der Kinder sei auch darauf zu achten, dass keine Verletzungsgefahren von Einrichtungsgegenständen, ungesicherten Treppen und mehr ausgehen. Attraktive Beschäftigungsangebote sowie ausreichend Bewegungsmöglichkeiten im Freien sollten Bestandteil der Betreuung sein.