Ab Dienstag sind Schul- und Kindergartenkinder daheim. Und nicht nur Kindertagesstätten sind geschlossen, sondern auch Tageseltern dürfen ihrer Tätigkeit nicht nachgehen. Dies gilt voraussichtlich bis einschließlich Sonntag, den 19. April, also bis zum Ende der Osterferien. Damit stehen vor allem berufstätige Eltern vor einer großen Herausforderung. Wie sieht die Situation am Hochrhein aus?
Wer bekommt die Notfallbetreuung?
Die Notfallbetreuung gibt es für Kita-Kinder, Grundschüler und Schüler der Klassenstufen 5 und 6. Allerdings werden nur Kinder berücksichtigt, bei denen die Eltern in den Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Doch in vielen Anträgen wird mit folgendem Satz eine Ausnahme ermöglicht: „Sollte Ihr Beruf nicht zu denen der Aufrechterhaltung der ‚kritischen Infrastruktur‘ nötigen Berufsgruppen gehören, Sie aber vor anderen unumgänglichen Notsituationen innerhalb der Familie stehen, melden Sie sich bitte ebenfalls. Wir werden den jeweiligen Fall innerhalb der Schulleitung im Einzelnen prüfen.“ Allerdings seien die Plätze für die Notfallbetreuung begrenzt.

Michael Swientek, Pressesprecher des Landratsamts Waldshut erklärt die Ausnahmen: „Sollte für einzelne Schüler eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung oder geistige Entwicklung oder auch für Kindergartenkinder mit Behinderung die häusliche Betreuung nicht gesichert sein, unabhängig davon, ob die die Eltern im Bereich der kritischen lnfrastruktur arbeiten, soll auch für diese Kinder unabhängig von der besuchten Klassenstufe ein Angebot bereitgestellt werden.“
Was zählt zu den systemrelevanten Berufen?
Wie ist die Notfallbetreuung geregelt?
„Grundsätzlich kann es an jeder Schule eine Notfallbetreuung geben. In größeren Kommunen kann die Notfallbetreuung auch gebündelt an ein bis zwei Schulen organisiert werden“, erklärt Hans-Joachim Friedemann, Amtsleiter des Staatlichen Schulamts Lörrach, das auch für den Landkreis Waldshut zuständig ist. Laut Friedemann spielt dabei auch die Möglichkeit der Essensbereitstellung im Ganztagsbetrieb eine Rolle. Laut Friedemann gibt es die Empfehlung, die Gruppengröße auf maximal zehn Kinder anzusetzen. Denn das übergeordnete Ziel sei auch bei der Einrichtung der Notfallbetreuung die Ausbreitung des Corona-Virus abzuschwächen.
Wo kann ich mein Kind für die Notfallbetreuung anmelden?
Die Schulen informieren auf ihren Internetseiten oder in Elternbriefen über die Notfallbetreuung und veröffentlichen dort die Anträge. Diese müssen Eltern dann schnellstmöglich zurücksenden. Für die Betreuung von Kindergartenkindern sind die Anträge auf den Seiten der Träger aufgeführt. Die Anträge für die Stadt Waldshut-Tiengen bekommen Sie hier. In Bad Säckingen findet man die Anträge ebenfalls auf der Seite der Stadt unter Aktuelles hier. Die Stadt Rheinfelden hat alle Anträge für Schulen und Kitas hier gebündelt. Betroffene in Lörrach sollen sich bei ihrer Kindertageseinrichtung, dem Fachdienst Kindertagespflege oder der Schulleitung melden.
Wie läuft die Notfallbetreuung ab?
Die Schulkinder werden während der Betreuung das tägliche Pensum ihrer Aufgaben bearbeiten, jedoch werden sie nicht unterrichtet, steht in den Anträgen. Genaueres dazu ist nicht nicht bekannt. Lediglich die Stadt Schopfheim hat zur Betreuung in den Kitas schon genaue Informationen veröffentlicht: Kinder unter drei Jahren sollen im Kindergarten Hintermatt, die Über-Dreijährigen im Kindergarten am Marktplatz und im Kindergarten Langenau betreut werden. „Aufgrund der Ansteckungsgefahr wird im Kindergarten eine Schleuse eingerichtet – die Kinder werden an der Tür übergeben. Über die Hausklingel können Eltern ihre Anwesenheit kundtun“, informiert Fachgruppenleiter Patrik Bender in einem Elternbrief. Als Betreuungspersonen werden laut Michael Swientek, Pressesprecher des Landratsamts Waldshut, Lehrkräfte, die über 60 Jahre alt sind oder relevante Vorerkrankungen haben, sowie Schwangere nicht eingesetzt.
Wie wird die schulfreie Zeit gestaltet?
Alle Schüler haben am Montag Unterrichtsmaterial oder Zugriff zu digitalen Lernsystemen erhalten. Digital habe das Kultusministerium den Schulen sehr rasch und pragmatisch das Lernmanagementsystem „moodle“ zur Verfügung gestellt, erklärt Friedemann. Das Angebot sei kostenfrei und sofort verfügbar. „Das Lernen in der Schule ist ein sehr wichtiger Anker im Leben der Kinder und Jugendlichen, um den ihr Alltag kreist“, sagt Friedemann.
„Alle Schüler, ganz besonders jene, die sich auf Abschlussprüfungen vorbereiten, werden bei der Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien von ihren Lehrkräften unterstützt“, erklärt der Amtsleiter des Schulamts Lörrach.
Auch das Hans-Thoma-Gymnasium Lörrach nutzt „moodle“ und verweist auf seiner Internetseite auf das digitale Lernen. Dort finden die Schüler ihr Lernmaterial mit Hinweisen. Dieses wird immer wieder ergänzt, jeder Schüler muss also regelmäßig nachschauen, ob Material oder Aufgaben hinzu gekommen sind. Die Schulleiter oder ihre Stellvertreter werden an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten erreichbar sein.
Was passiert mit den Prüfungen?
Zum Notfallplan bezüglich der Abschlussprüfungen will das Kultusministerium in den kommenden Wochen konkreter informieren, so Kultusministerin Susanne Eisenmann. Am Hochrhein-Gymnasium Bad Säckingen etwa fallen die praktischen Abiturprüfungen in die Zeit der Schulschließung und finden somit nicht statt. Alle Prüfungen nach den Osterferien finden jedoch statt, gibt Schulleiterin Mechthild Rövekamp-Zurhove in einem Elternbrief bekannt.

Sollten Großeltern Kinder betreuen?
„Das Kultusministerium weißt ausdrücklich darauf hin, dass Großeltern die Betreuung ihrer Enkelkinder in der jetzigen Situation nicht übernehmen sollten, da ältere Personen nach allen vorliegenden Erkenntnissen eine besonders gefährdete Personengruppe darstellen“, sagt Michael Swientek, Pressesprecher des Landratsamts Waldshut auf Anfrage des SÜDKURIER.
Das sagt eine Tagesmutter:
Eine Tagesmutter aus dem westlichen Landkreis Waldshut, die namentlich nicht genannt werden möchte, betont, wie dankbar sie und ihre „Kolleginnen“ dem Landratsamt für die Lösung sind, dass sie ihren Lohnausfall bis nach den Osterferien vom Amt weiter bezahlt bekommen.
Drei ihrer acht Tageskinder betreut sie weiter, denn deren Eltern sind ein Ärztepaar, das in der Schweiz arbeitet. Von anderen Eltern bekam sie deshalb böse Sätze zu hören, dass Kinder von Eltern, die in der Schweiz arbeiten, in Deutschland betreut werden. Die drei Kinder seien jedenfalls froh, in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können. Bei vielen Eltern spüre sie nun aufgrund der Betreuungslücke Existenzsorgen, vor allem bei jenen, die neu zugezogen seien und keine Verwandtschaft vor Ort hätten.