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Die Stadt Freiburg hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Personen untersagt sind. Die Stadt Freiburg hat dies im Wesentlichen damit begründet, dass die französische Region Grand Est, insbesondere mit dem Elsass, vom Robert-Koch-Institut in die Liste der Risikogebiete aufgenommen wurde. Die Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach schließen sich dieser Haltung an und haben ihren Ortspolizeibehörden die Empfehlung gegeben, entsprechende Verfügungen zu erlassen.

Das Landratsamt Waldshut schließt sich mit dieser Empfehlung den anderen südbadischen Landkreisen an. Nach Einschätzung des Landratsamtes Waldshut verläuft die Coronavirus-Epidemie in der Schweiz derzeit ebenfalls, wie im Elsass, exponentiell. „Aufgrund der vielfältigen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen im Dreiländereck sehen wir hier ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, das es rechtfertigt, diese einschneidende Begrenzung zu empfehlen, auch wenn wir noch geringere Erkrankungszahlen als in den Nachbarkreisen haben. Epidemiologisch ist es in der momentanen Situation wichtig, die Verbreitung des Coronavirus durch möglichst frühzeitige Maßnahmen zu verlangsamen“, so Landrat Martin Kistler.