Zum 1. August gibt es Änderungen bei der Reservierung von Wunschkennzeichen. Darauf weist die Zulassungsstelle des Landratsamtes Waldshut hin. „Bedingt durch eine stetig zunehmende Zahl von Wunschkennzeichen-Reservierungen durch einzelne Personen, die bis zu 300 Kennzeichen für sich reserviert und damit für andere Bürgerinnen und Bürger und die Zulassungsstelle blockiert haben, sah sich die Zulassungsstelle veranlasst, das Verfahren für die Reservierung von Wunschkennzeichen zu überarbeiten“, so das Waldshuter Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Danach behalte sich die Zulassungsstelle künftig das Recht vor, alle Reservierungen von Kennzeichen zu löschen, bei denen eine missbräuchliche Verwendung der Reservierung nahe liegt. Dies ist laut Landratsamt zum Beispiel der Fall bei erkennbar unrichtigen, nicht plausiblen oder unvollständigen Angaben zum Fahrzeughalter. Hierunter fällt aber auch eine über den persönlichen Bedarf hinausgehende Anzahl von Reservierungen.
„Nicht zuletzt wird auch die Übertragung eines reservierten Wunschkennzeichens auf Dritte grundsätzlich nicht mehr möglich sein.“ Das Landratsamt geht davon aus, dass diese Maßnahmen geeignet sind, den Bürgerinnen und Bürgern eine größere Auswahl an Wunschkennzeichen zur Verfügung zu stellen und damit die mit der Reservierung von Wunschkennzeichen verfolgte ursprüngliche Zielsetzung wieder erreicht wird.