Arbeitslos, geplagt von psychischen Problemen, Geldsorgen und dann wird auch noch die Freundin schwanger – in dieser schwierigen Situation befand sich ein 22-Jähriger Anfang des Jahres 2024. Zu helfen wusste er sich nur noch mit einem Betrug, für den er nun eine achtmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu einem Bewährungszeitraum von zwei Jahren, erhielt.

Staatsanwaltschaft sieht „besonders schweren Fall“

Der Angeklagte hatte eine Bluetooth-Box mehrfach für insgesamt knapp 450 Euro über die Plattform Ebay verkauft. Das Geld wurde überwiesen, die Ware allerdings nie versandt, sodass bei den Käufern ein finanzieller Schaden entstand. Vor dem Amtsgericht räumte der 22-Jährige sein Fehlverhalten ein und versuchte Richter Jan Meents seine damalige Situation zu schildern. “Es tut mir aufrichtig leid“, erklärte er dennoch. Zur öffentlichen Hauptverhandlung war es gekommen, da er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen durch das Vorspielen falscher Tatsachen beschädigt, macht sich in Deutschland des Betrugs strafbar. Bei dem aktuellen Vorfall handelte es sich trotz der geringen Summe um einen „besonders schweren Fall“, da der Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gewerbsmäßig handelte. Das Mindeststrafmaß liegt in diesem Fall bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Angeklagter will Geschädigten Geld zurückzahlen

Aufgrund dieses vom Gesetz vorgeschriebenen Rahmens blieb dem Richter kaum Spielraum, die achtmonatige Bewährungsstrafe für Betrug in zwei Fällen weiter zu reduzieren. Zudem hatte der Angeklagte bereits mehrere Vorstrafen zu verzeichnen. Dennoch versuchte Meents sichtlich, eine für alle Seiten angemessene und zufriedenstellende Lösung zu finden.

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In Einvernehmen mit Staatsanwalt Martin Fleiner ersetzte er die in den Bewährungsauflagen festgelegte Geldauflage kurzerhand durch 60 Arbeitsstunden, um dem Angeklagten weitere finanzielle Belastungen zu ersparen. Indem der Angeklagte seinen Einspruch zurückzog, wurde der Strafbefehl rechtskräftig. Im Gegenzug versprach der Angeklagte, den Geschädigten das Geld in naher Zukunft zurückzuzahlen.