Planschen, Blumengießen, Wasserspiele – doch das eigene Wasser ist einem dafür dann doch zu schade? Genau aus diesem Grund entnimmt so Mancher das Wasser einfach aus dem Bach, Fluss oder anderen öffentlichen Gewässern. Wenn man allerdings die Strafen bedenkt, die einem dafür drohen, lohnt es sich allemal, lieber aufs eigene Wasser zurückzugreifen.

Wann darf ich Wasser aus öffentlichen Gewässern nehmen?

„Man darf Wasser zum Beispiel mit einer Gießkanne oder einem Eimer entnehmen. Dies ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Waldshut möglich, weil es sich um den sogenannten ‚wasserrechtlichen Gemeingebrauch‘ handelt“, erklärt Michael Swientek, Pressesprecher des Landratsamts.

Und wann ist eine Erlaubnis erforderlich?

„Eine Entnahme mit Pumpe ist kein Gemeingebrauch, hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Waldshut erforderlich“, so Swientek.

Welche Strafen drohen bei unerlaubter Wasserentnahme?

Die Buße ist ordentlich. Denn, so Swientek: „Entnimmt man ohne wasserrechtliche Erlaubnis Wasser aus einem öffentlichen Gewässer, dann kann dies mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“ Also lohnt es sich doch auf sein eigenes Wasser zurückzugreifen, wenn man etwa den Pool auffüllen oder den Rasen sprengen möchte.

Zwei Kinder planschen in einem Pool im Garten. Auch in den kommenden Tagen soll es heißt werden.
Zwei Kinder planschen in einem Pool im Garten. Auch in den kommenden Tagen soll es heißt werden. | Bild: Boris Roessler/dpa

Warum ist es eigentlich so wichtig, dass genügend Wasser in den Flüssen ist?

„Flüsse und Bäche sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere“, erklärt Swientek. Er beschreibt die Folgen von zu wenig Wasser so: „Je weniger Wasser in einem Fluss/Bach ist, desto geringer wird der Lebensraum, desto mehr erwärmt sich das Wasser und desto unwirtlicher wird dies für Pflanzen und Tiere, die auf den Lebensraum Wasser angewiesen sind.“ Und: „Bestimmte heimische Fischarten sind schon bei Wassertemperaturen von über 25 Grad akut bedroht.“

Herrscht derzeit Wassermangel im Landkreis Waldshut?

Ja. Bis Ende Juli 2020 sind laut Michael Swientek vom Landratsamt die Abflüsse in allen Gewässern des Landkreises zurückgegangen. „Dabei wurden praktisch in allen Gewässern Niedrigwassersituationen erreicht“, erklärt er. Etwas günstiger seien die Verhältnisse im Mittel- und Unterlauf der Wutach gewesen: Dort lagen die Abflüsse knapp unter dem sogenannten mittleren Niedrigwasserabfluss. „Ein grundsätzlich anderes Abflussverhalten weist der Hochrhein auf, der bedingt durch sein Einzugsgebiet typischerweise im Sommer seine höchsten Abflüsse erreicht durch die Schneeschmelze in den Alpen„, erklärt Swientek. Bis zum Monatsende seien die Abflüsse dort im Bereich der mittleren Wasserführung gelegen.

Ist die Situation durch die Niederschläge der vergangenen Tage wieder besser geworden?

„Die Niederschläge der vergangenen Tage bewirken in den Gewässern nur kurzzeitige Abflusserhöhungen“, erklärt Swientek. Sobald die Niederschläge aufhören und keine neuen auftreten, würden die Wasserstände relativ schnell auf ihr vorheriges, niedriges Ausgangsniveau fallen. Da nun wieder trockenes und heißes Wetter angekündigt sei, würden wahrscheinlich bereits nach wenigen Tagen wieder die kritischen Niedrigwasserverhältnisse von Ende Juli erreicht werden.

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