Erneut befinden sich Befürworter von kleinen Wasserkraftanlagen und Behördenvertreter im Clinch. Ort des Streits: die „Schwarze Säge“ im Schwarzenbachtal zwischen Hartschwand in der Gemeinde Görwihl und Lindau. Das Anwesen verfügt über keinen Stromnetz-Anschluss, jedoch über eine funktionierende Wasserkraftanlage, einschließlich Generator. Nachweislich seit 1595 sorgen hier treibende Tropfen für sich drehende Räder. Alte Wasserkraft-Nutzungsrechte stehen in mehreren Amtsakten, teils noch aus dem 20. Jahrhundert.
Doch Behörden bezweifeln inzwischen deren Rechtsgültigkeit. Mit der Folge, dass das 70 Zentimeter hohe, als Kulturdenkmal registrierte Stauwehr und das circa 50 Zentimeter darunter liegende Sohlepflaster der „Schwarzen Säge“ von der Zerstörung bedroht ist. Die Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg verlangt die Durchgängigkeit des Stauwehrs und will es abreißen lassen.
Dagegen wehren sich Elektromeister Richard Eschbach und dessen Ehefrau Lenore – seit 2015 Eigentümer des Anwesens – bislang erfolglos, obwohl das Paar Kompromissvorschläge unterbreitet hat, um das Stauwehr zu retten. Die jüngste, dieser Zeitung vorliegende, Mitteilung vom mit dem Abriss betrauten Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg vom 5. Juni 2020: „Die geplanten und genehmigten Maßnahmen am Schwarzenbächle werden, wie bereits im vergangenen Jahr geplant, durchgeführt. Als Ausführungszeitraum ist Ende Juli/August vorgesehen.“ Das Kuriose daran: Das Verfahren zum Abriss des Stauwehrs kam erst durch den Besitzerwechsel – Vorbesitzer war die Schluchseewerk AG – ins Rollen. Und weil der Vorbesitzer es versäumt hatte, die Wasserkraftanlage abnehmen zu lassen. Aber: „Das ist, wie wenn man den TÜV vergisst und dann das Auto verschrotten muss“, findet Eschbach.
Richard und Lenore Eschbach sind Besitzer des Grundstücks „Schwarze Säge“ mit Wohnhaus und früherem Sägewerk, in dem sich die Wasserkraftanlage befindet. Sie sind laut Grundbuch auch Eigentümer des alten Oberwasserkanals mit dem Stauwehr. Denn beim Kauf wurde versehentlich vom Notar nicht das Vorkaufsrecht für das Land Baden-Württemberg eingetragen. Dies wurde jedoch später bemerkt – wodurch das Land das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen hat, und zwar für die Wasseroberfläche und die Wehranlagen. Weshalb Vermögen und Bau des Landes Baden-Württemberg nun das Vorkaufsrecht vollzieht.
Das hat zur Folge, dass das Stauwehr verschwinden wird. Dabei würde es auch anders gehen. „Würden die amtlichen Zerstörungspläne Wirklichkeit, fiele der altbewährte Triebwerks-Kanal zusehends trocken“, merkt Julian Aicher, Pressesprecher Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke (AWK) Baden-Württemberg, an. Aicher sagt weiter: „Das bedeutete dann das Aus für etliche schützenswerte Tier- und Pflanzenarten, die im Kanal leben.“
Nachdem Kraftwerksbesitzer Richard Eschbach mehre Tausend Euro ausgegeben hat, um zusammen mit einer Rechtsanwältin Kompromisslösungen mit den Behörden zu finden, erkennt die Anwaltskanzlei nun keine Aussichten auf Einigung mehr. Damit, so Julian Aicher, „setzt die gegenwärtige Landesverwaltung ihrer bisherigen Politik die Krone auf, die seit 2011 nur sehr übersichtliche Ergebnisse bei der Vermehrung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ergab“.