Zu dem tragischen Unglück, das sich am Samstag, 21. Juni, gegen 2.45 Uhr in der Frühe am Wanderparkplatz Estelberg bei Albbruck ereignete, liegen neue Informationen der als Ermittlungsbehörde zuständigen Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vor. Vier junge Männer im Alter zwischen 17 und 27 Jahren stürzten an diesem Tag in den frühen Morgenstunden aus einem mit einem Radlader verbundenen Hubkorb rund drei Meter in die Tiefe. Nach einer Pressemitteilung der Polizeidirektion Freiburg erlitten dabei zwei Personen lebensgefährliche, zwei weitere schwere Verletzungen.
Die Verunglückten waren alkoholisiert, aber nicht stark
Nach einer Auskunft des Ersten Staatsanwaltes Michael Blozik sei der Hubkorb zum Zeitpunkt des Unglückes nicht zu Montagezwecken benutzt worden – „vielmehr wollten nach ersten Erkenntnissen die vier Männer im Hubkorb von einem erhöhten Standpunkt aus Fotos machen beziehungsweise das Festgelände betrachten,“ so der Staatsanwalt gegenüber unserer Zeitung.
Die Verunglückten hätten nach einer Zeugenaussage „zwar vorher Bier getrunken, waren jedoch nicht stark alkoholisiert“, teilte Blozik weiter mit. Ausdrücklich weist er darauf hin, dass der Fahrer des Radladers, der den Hubkorb anhob, „definitiv nicht alkoholisiert“ war. Eine noch vor Ort durchgeführte Messung des Atemalkohols haben die Messung von 0,0 mg/l ergeben. Auskünfte über den Gesundheitszustand der vier jungen Männer wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht erteilt.
Sachverständiger mit Erstellung eines Gutachtens betraut
Nach einer Auskunft des Ersten Staatsanwaltes Michael Blozik wurden sowohl der Radlader als auch der Hubkorb, aus dem die vier jungen Festhelfer stürzten, „durch einen technischen Sachverständigen begutachtet.“ Das Ergebnis der Untersuchung liege jedoch gegenwärtig noch nicht vor und sei abzuwarten, so Blozik.

Bezüglich der Verantwortlichkeiten für das Geschehen weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, „dass naturgemäß der Fahrzeugführer zuallererst für den Einsatz des Hubkorbes verantwortlich“ sei. „Ob weitere Personen in diesem Fall als verantwortlich bezeichnet werden können, müssen die abschließenden Ermittlungen ergeben“, ergänzt Blozik.