Die deutschen Behörden haben zur Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen Gebieten Schutz- und Überwachungszonen verhängt. In Deutschland sind davon die Landkreise Waldshut und Lörrach betroffen. Hier erfahren Sie die Hintergründe. Doch auch jenseits der Grenze wird nun reagiert: Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ordnet Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe an.
Maßnahmen in der Schweiz
Wie der Barbara Thür, Kantonstierärztin des Kantons Aargau, informiert, erlässt das BLV für grenznahe Gebiete, die in diese Zonen fallen, vorbeugende Maßnahmen. In der Verordnung zum Schutz der Hausgeflügelpopulation ist geregelt:
- Festlegung von „geregelten Gebieten“, in denen Tierverkehr mit Geflügel verboten ist. (Für das Ein- und Ausstallen von Herden kann eine Ausnahmebewilligung bei der Kantonstierärztin beantragt werden.)
- Als vorbeugende Maßnahme ist auch der Export von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch und Eiern sowie tierischen Nebenprodukten aus der gesamten Schweiz untersagt.
- Das Exportverbot gilt bis mindestens 18. April 2021, die Maßnahmen betreffend die geregelten Gebiete gelten bis mindestens 30. April 2021.
- Der kantonale Veterinärdienst will alle registrierten Geflügelhaltenden im geregelten Gebiet über die geltenden Vorschriften informieren.
- Alle Geflügelhaltenden sind zudem aufgefordert, die bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten und ihre Tiere genau zu beobachten. Zudem empfiehlt das BLV in den geregelten Gebieten, den Auslauf von Geflügel auf den Außenklimabereich zu beschränken.
Wie in Deutschland auch, müssen sich alle Geflügelhaltenden (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln, Truten usw.) bei der bei der zentralen Stelle, hier der Landwirtschaft Aargau, registrieren. Beim kantonalen Veterinärdienst müssen sich zudem Geflügelhaltende melden, die seit Anfang März 2021 lebendes Geflügel in Deutschland erworben haben.
Konsum ist weiterhin zugelassen
Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können gemäß BLV nach wie vor ohne Bedenken hinsichtlich der Vogelgrippe konsumiert werden. Eier und Geflügelprodukte dürfen in der Schweiz ohne Einschränkung verkauft werden.