Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat gegen einen Mann aus dem östlichen Landkreis Anklage wegen schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung erhoben.
Wie der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Blozik, auf Nachfrage mitteilt, ist der Mann dringend tatverdächtig, den Brand vom 27. März in Dettighofen gelegt zu haben. Schon einen Tag später nahm die Polizei ihn deswegen fest. Seit dem 29. März befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.
Inhalt der Anklageschrift
In der Anklage legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten zum einen zur Last, am 27. März kurz vor Mitternacht in Dettighofen auf bisher unbekannte Art und Weise ein Ökonomieteil aus Holz an zwei Stellen angezündet zu haben. Wie vom Angeschuldigten beabsichtigt, sei der Holzbau dadurch in Vollbrand geraten. Das Feuer habe anschließend auf den Dachstuhl des angebauten Wohnhauses übergegriffen, was der Angeschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen habe. Die schlafende Bewohnerin des Hauses sei durch eine Nachbarin geweckt worden und habe sich hinausretten können.
Zum anderen legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten zur Last, bereits am Abend des 13. März eine Dose mit Epoxidharz an ein in Dettighofen abgestelltes Wohnmobil gestellt und angezündet zu haben. Allerdings habe die Brandlast der Dose mit Epoxidharz nicht ausgereicht: Das Feuer sei erloschen, ohne auf das Wohnmobil überzugreifen.
Schwere und versuchte Brandstiftung
Die Staatsanwaltschaft hat die Tat vom 27. März als schwere Brandstiftung und die Tat vom 13. März als versuchte Brandstiftung angeklagt. Der Angeschuldigte hat sich zur Sache eingelassen und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.