Ein 28-jähriger Beschuldigter soll am 28. März kurz vor 23 Uhr bei der Polizei angerufen, sich namentlich vorgestellt und angegeben haben, „brandgefährlich“ zu sein. Eine konkrete Gefahr habe allerdings zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Wie aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hervorgeht, habe der Mann unter anderem angegeben, illegal umgebaute Schusswaffen und Munition zu Hause zu haben. Er habe einen Groll auf die Welt und könnte jemanden erschießen.

Polizei rückt mit Großaufgebot an

Daraufhin seien zehn Polizeibeamte mit mehreren Fahrzeugen zu dem abgelegenen Haus des Beschuldigten ausgedrückt. Mit spezieller Ausrüstung bestehend aus Helmen, schusssicheren Westen und Maschinenpistolen hätten sie sich im letzten Abschnitt zu Fuß an das Haus herangepirscht.

Die Polizeibeamten hätten den Beschuldigten im Freien angetroffen und festgenommen. Der Beschuldigte habe keinen Widerstand geleistet, die Polizeibeamten allerdings beleidigt und sogar gedroht, zwei Beamten „die Kehle durchschneiden“ zu wollen.

Mehrere Waffen im Haus gelagert

Bei der Durchsuchung seines Hauses seien in einer Abstellkammer unter anderem zwei Schreckschusswaffen aufgefunden worden, die der Beschuldigte zu gebrauchsfähigen Schusswaffen umgebaut habe. Außerdem habe er illegal eine Gaspistole und verschiedene Waffenteile besessen.

Daneben seien auch mehrere Hieb- und Stichwaffen sowie eine Armbrust mit Pfeilen und ein Baseballschläger aufgefunden worden, die er legal besessen habe.

Beschuldigter in psychischem Ausnahmezustand

Weil der Mann eigenmächtig Medikamente abgesetzt habe, habe sich der Mann laut Medienmitteilung in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Zwei Polizeibeamte sollten ihn deswegen mit dem Dienstwagen in die nächste Psychiatrie verbringen. Auf der Fahrt dorthin habe der Beschuldigte geäußert, Menschen töten zu wollen, die ihm ein Ärgernis seien. Auch den beiden Polizisten im Fahrzeug drohte er mit dem Tod.

Dem Beschuldigten wird in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft deswegen zur Last gelegt, rechtswidrig Straftatbestände des Waffengesetzes, des Sprengstoffgesetzes und der Bedrohung erfüllt zu haben.

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Nach einem eingeholten forensisch-psychiatrischen Gutachten soll der Beschuldigte zumindest vermindert schuldfähig, möglicherweise auch schuldunfähig sein. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat nun über die Zulassung der Antragsschrift und die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden.

Bis zur rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.