Die Stadtwerke Bad Säckingen (SWS) müssen ihre Strompreise 2024 neu kalkulieren. Grund ist der Koalitions-Kompromiss für den Haushalt 2024, wonach auch der bereits geplante Zuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 5,5 Milliarden Euro wegfällt. Von der Kürzung sind auch alle anderen regionalen und überregionalen Stromversorger betroffen.
Die SWS wollten ihre Strompreise 2024 eigentlich um 21 Prozent senken
Erst vor kurzem hatten die Stadtwerke ihre neuen Stromtarife veröffentlicht. Durchschnittlich sollten die Tarife für Strom 2024 gegenüber dem laufenden Jahr um durchschnittlich 21 Prozent sinken. Das ist jetzt wahrscheinlich zu großen Teilen Makulatur, wie die SWS jetzt mitteilen. Von anderen regionalen Stromversorgern liegt bisher noch keine Reaktion vor.
Zu über der Hälfte setzt sich der Strompreis aus Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen
Bereits bei der Vorstellung der neuen Tarife hatte SWS-Geschäftsführer Frank Scheffner im November darauf hingewiesen, dass sich der Strompreis zu 52 Prozent aus Komponenten zusammensetze, die die Stadtwerke selbst nicht selbst beeinflussen könnten, wozu neben Steuern, Abgaben und Umlagen auch die Netzentgelte zählten. Dass die neuen Strompreise aber schon vor dem Inkrafttreten wieder neu kalkuliert werden müssen, hatte Scheffner nicht erwartet.
Noch ist nicht klar, wie sich die Streichung des Zuschusses für den einzelnen Kunden auswirkt
Die genauen Auswirkungen auf ihre Kunden können die Stadtwerke Bad aktuell noch nicht beziffert, da die Kostensteigerung der dem Ortsnetz vorgelagerten Netzebene noch nicht mitgeteilt wurde. Sicher ist laut Stadtwerken aber, dass nach dem Wegfall des Zuschusses die Netzentgelte neu berechnet und nach oben angepasst werden, was auch Auswirkungen auf den Endpreis haben werde.
Bei Haushaltskunden in der Niederspannung mache der Anteil der Entgelte an die Übertragungsnetzbetreiber etwa zwischen 20 und 40 Prozent der gesamten berechneten Netzkosten aus, verweisen die Stadtwerke auf eine Stellungnahme von Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen.
Realistisch können die Preise erst zum 1. März angepasst werden
Bis zum 1. Januar 2024 werde die Neuberechnung nicht zu schaffen sein, so Liebing weiter. Preise in der Grundversorgung könnten deshalb realistischerweise frühestens zum 1. März 2024 angepasst werden, weil Preisänderungen in der Grundversorgung sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden müssten, um wirksam zu werden. Für die betroffenen Unternehmen bedeute diese verzögerte Möglichkeit der Preisanpassung auf jeden Fall einen wirtschaftlichen Schaden. Frist und Form bei Preisänderungen außerhalb der Grundversorgung richteten sich nach dem jeweiligen Vertrag.