Der Gemeinderat Laufenburg billigte am Montag wie erwartet einstimmig den Bauantrag für den Obi-Markt am Laufenpark. "Jetzt sind wir tatsächlich fast am Ziel", freute sich SPD-Stadtrat Robert Terbeck. Nun steht nur noch die Baugenehmigung des Landratsamts aus, dann kann gebaut werden.
Bauantrag ging im Dezember ein
Der vom Gemeinderat ebenso wie von der Stadtverwaltung herbeigesehnte Bauantrag für den Baumarkt mit 7500 Quadratmetern Verkaufsfläche war in zwölffacher Ausführung am 4. Dezember 2018 auf dem Rathaus eingegangen. Mit dem Beschluss vom Montag ist die obligatorische Anhörung der Gemeinde abgeschlossen. Bereits Anfang August 2017 hatte der Gemeinderat eine Voranfrage positiv beschieden, im September 2017 das Landratsamt erklärt, dass die beantragte Verkaufsfläche zulässig sei. Die dem Bauvorhaben lange kritisch gegenüberstehende Nachbarstadt Bad Säckingen erklärte im Dezember 2017, dass sie Abstand nehme von einer möglichen Klage gegen den Baumarkt.
Die eingereichten Pläne umfassen ein Hauptgebäude mit 5000 Quadratmeter Verkaufsfläche für einen Bau- und Heimwerkermarkt sowie 2400 Quadratmeter Verkaufsfläche für ein Gartencenter. In einem neben der bestehenden Spielothek vorgesehenen Parkdeck sollen 174 Stellplätze, entlang der L 154 nochmals 160 Stellplätze vorgesehen. Es soll zwei Zu- und Abfahrten geben: eine westliche über den Zollkreisel und eine östliche über die Heinrich-Brockmann-Straße. Im Bauantrag sind 2000 Quadratmeter als Pachtfläche für ein Schnellrestaurant ausgenommen.
Fünf Befreiungen vom Bebauungsplan
Auf Vorschlag der Verwaltung billigte der Gemeinderat auch fünf Befreiungen vom Bebauungsplan. Sie seien allesamt "minimal", so Bauamtsleiter Roland Indlekofer. So sei das Baufenster im östlichen Bereich um 40 Zentimeter überschritten worden; die den bebaubaren Flächenanteil bestimmende Grundflächenzahl sei um 334 Quadratmeter überschnitten worden; die vorgeschriebene Grünfläche um fasst das selbe Maß unterschritten; die Bäume auf den Stellflächen seien anders angeordnet als vorgeschrieben; der Sichtschutzzaun an der südöstlichen Grundstückgrenze 3,50 statt 2,00 Meter hoch.