Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden von allen Ortschaften der österreichischen Vorlande Gemarkungspläne gefertigt. Sie dienten in erster Linie als Grundlage für eine gerechte Steuererhebung. Die hierfür notwendige Vermessung der mehr als 70 Gemarkungen der Grafschaft Hauenstein, dem Gebiet zwischen Wehra und Schwarza/Schlücht, erfolgte zwischen 1775 und 1788. Jede Ortschaft besaß in der Regel ein eigenes Hoheitsgebiet, eine Gemarkung, über die ein Plan zu erstellen war. Die Dörfer Luttingen, Grunholz und Stadenhausen tanzten dagegen aus der Reihe, denn sie waren in einem gemeinsamen Bann vereint, hatten also seinerzeit noch keinen eigenen Gemarkungsbezirk.
Keine Gemarkungsgrenzen
Die Wohnsiedlung Luttingen entstand schon in der Zeit der ersten alemannischen Einwanderung. Es verwundert daher nicht, dass das Dorf im Jahre 788 im Codex des fränkischen Benediktinerklosters Lorsch als „villa Lutinga“ enthalten ist. Als Pfarrei wurde Luttingen aber erst 1275 erwähnt. Zu ihr gehörten seit jeher die Nachbarorte Grunholz und Stadenhausen.

Doch nicht nur kirchlich, sondern auch wirtschaftlich und politisch waren die drei Ortschaften eng miteinander verbunden. Dies zeigt sich insbesondere am Erscheinungsbild des 1787 gefertigten „Plan und Ausmessung des Luttinger, Grunholzer und Stadenhauser Bans“, den der Säckinger Geometer Joseph Kunzelmann (1730 bis 1790) im Maßstab 1:5000 fertigte. Die Gebiete der drei Ortschaften waren auf einer Karte dargestellt, denn zwischen ihnen gab es keine Banngrenzen (Gemarkungsgrenzen).
Streit über Nutzungsrechte
In der Karte ebenso abgebildet war das Areal des Laufenburger Allmendwaldes, an denen der Gemeindeverband Luttingen-Grunholz-Stadenhausen Mitweid- und Abholzrechte hatte. Die 1518 festgelegten Weidrechte bestanden darin, dass die Bewohner der drei Dörfer, so auch die Laufenburger, das ganze Jahr, außer im April und Mai, das Vieh in der Allmende weiden lassen durften; zur Zeit der Eichel- und Bucheckernernte indessen sollen die Laufenburger den Nutzen alleine haben.

Die Holznutzungsrechte der drei Dörfer bestanden ebenso seit alters her und wurden 1716 erneuert. Doch kam es über all die Jahre wegen der Nutzungsrechte im Allmendwald immer wieder zum Streit, so dass man den Forst 1791 aufteilte. Der größere Teil kam zur Gemarkung Laufenburg. Die drei Gemeinden Luttingen, Grunholz und Stadenhausen gingen aber nicht leer aus; sie erhielten gegen Abtretung ihrer Weide- und Holzrechte je ein Stück des Waldes.
Wie bei den vorderösterreichischen Bannplänen üblich, wurden darin nicht nur die Besitzverhältnisse, sondern auch die Nutzungsarten tabellarisch eingetragen. Im gemeinsamen Bann der drei Ortschaften befanden sich 72 Jauchert (26 ha) Herrschafts- sowie 1108 Jauchert (399 ha) Bauerngüter. Den Allmendwald bezifferte Kunzelmann mit 455 Jauchert (164 ha), so dass sich der ganze Bann auf 1635 Jauchert (589 ha) belief.

Als Besitzer der Herrschaftsgüter war der „Kaiserliche Dominical Hoff zu Hauenstein“ gemeint. Jener Hof, der einst zur Burg Hauenstein gehörte und 1787 noch im vorderösterreichischen Landeseigentum war, besaß im Gemeindeverband Luttingen-Grunholz-Stadenhausen noch rund 30 Parzellen mit Ackerland, Grünland und Wald.
Zwei Nutzungsarten
Zwei Nutzungsarten fallen im Plan von 1787 besonders ins Auge. Zum einen der damalige Rebenanbau mit einer Fläche von etwa 30 Ar am Rhein bei Stadenhausen, zum andern der 1785 angelegte Friedhof am Weg zwischen Luttingen und Stadenhausen, der auf Anordnung der vorderösterreichischen Regierung aus hygienischen Gründen vom Platz neben der Luttinger Kirche ins freie Feld verlegt wurde. Eine kleine Kapelle baute man gleich dazu. Diese gibt es allerdings nicht mehr. Für sie hatte man in den 1980er-Jahren die heutige Einsegnungshalle errichtet.
Ende des Gemeindeverbands
Nachdem sich die vorderösterreichische Herrschaft anfangs des 19. Jahrhunderts zurückziehen musste und das Großherzogtum Baden Einzug hielt, ging es mit dem Gemeindeverband Luttingen-Grunholz-Stadenhausen langsam zu Ende. 1812 löste sich Luttingen davon, während Grunholz und Stadenhausen noch bis 1831 als Vogtei zusammenblieb und erst dann eigene Gemeinden bildeten.
Die Gemarkungsgrenzen der drei Gemeinden waren alsbald zu bestimmen und die Grenzsteine der Grundstücke zu setzen, soweit dies nicht bereits erfolgte. Deren Vermessung wurde aber erst im Zuge der im gesamten Großherzogtum 1852 angeordneten Katastervermessung vorgenommen, die im Laufenburger Bereich erst in den 1880er-Jahren zum Zuge kam. Jetzt hatte jede Gemeinde ihre eigene Gemarkung: Luttingen mit 276 Hektar bei 1046 Grundstücken, Grunholz mit 114 Hektar bei 390 Grundstücken und Stadenhausen mit 123 Hektar bei 486 Grundstücken.
Auch die Gewannnamen wurden in diesem Zusammenhang amtlich festgeschrieben. Diese gab es zwar schon seit Jahrhunderten, sie mussten aber anlässlich der badischen Katastervermessung auf ihre Aktualität und Schreibweise hin überprüft und reduziert werden. Und weil die Gewanne durch das Anlegen von ausgemarkten Wirtschaftswegen größer wurden, fielen weitere Flurnamen weg.