Willi Adam

Die Stadt Lörrach ist gewillt, ihr Vorkaufsrecht für das Gelände der Firma Lauffenmühle auszuüben, falls das Grundstück auf den Markt kommt. Dies betonten Oberbürgermeister Jörg Lutz und Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic bei einem Mediengespräch. Dessen ungeachtet setzt die Stadt darauf, dass das Unternehmen nach dem laufenden Insolvenzverfahren wettbewerbsfähig bleibt und am jetzigen Standort weiter produziert. Das vier Hektar große Areal, das nicht der Lauffenmühle gehört, bleibt auf jeden Fall Gewerbegebiet.

Erst im Herbst hatte die Stadt Lörrach eine Vorkaufssatzung für dieses Gebiet aufgestellt, die zwischenzeitlich auch in Kraft getreten ist. Dieses Instrument erlaubt es der öffentlichen Hand, das Grundstück zu einem gutachterlich festgesetzten Verkehrswert zu erwerben, sobald das Gelände auf den Markt kommt. Damit wollten Rathausspitze und Gemeinderat die Lehren aus den Vorgängen um die ehemalige KBC-Immobilie ziehen. Dieses neun Hektar große Gelände am Rande der Innenstadt war im vergangenen Jahr kurzfristig von Claas E. Daun, dem ehemaligen Eigentümer der KBC, die selbst dort nur noch Mieter war, auf den Markt gebracht worden.

Im Nachhinein entwickelte sich eine politische Diskussion darüber, ob die Stadt solche Flächen nicht grundsätzlich an sich ziehen sollte. Doch ohne Satzung oder Ausweisung als Sanierungsgebiet kann die öffentliche Hand bei solchen Geschäften nur dann den Fuß in die Tür bekommen, wenn sie exakt den Preis zu zahlen in der Lage ist, die zwischen Verkäufer und potenziellem Käufer vereinbart wurde. Die Summe, die Schweizer Investoren im Fall des KBC-Geländes geboten hatten, hätte die Stadt seinerzeit nicht zahlen können.

Deshalb wollte man sich für den nächsten absehbaren Fall, für das Gelände der Lauffenmühle zwischen Grüttpark und Brombach, mit einer Vorkaufssatzung wappnen. Liegt eine solche Regelung vor, kann die Stadt das Grundstück im Verkaufsfall zu einem Preis übernehmen, der gutachterlich als tatsächlicher Marktwert ermittelt wird. Claas E. Daun, dem auch diese Immobilie gehört und der schon mehrere Textilbetriebe aus seiner Firmengruppe verkauft hat, hatte der Stadt gegenüber angekündigt, sich in absehbarer Zeit auch vom Lauffenmühle-Areal trennen zu wollen.

Wie OB Jörg Lutz am Montag in einem Mediengespräch berichtete, sei er überrascht worden von der Insolvenz der Lauffenmühle & Co. KG, die in Lauchringen und in Lörrach in gemieteten Immobilien Berufsbekleidung herstellt. Diese Insolvenz, die eine sogenannte Planinsolvenz ist und die eine Weiterführung des Betriebs eventuell mit neuen Investoren sichern soll, habe jedoch mit den Grundstücksfragen nichts zu tun. Aus Sicht der Stadt sei zu hoffen, dass der Betrieb noch lange weiterlaufe, „denn an jedem Arbeitsplatz hängen Schicksale“, wie Lutz betont.

Gleichwohl stellt sich die Stadt auf einen baldigen Grundstückskauf ein, bereits jetzt ist ein Gutachten zur Ermittlung des Werts und von Altlasten in Arbeit. Mit dem Regierungspräsidium sei bereits vereinbart, einen solchen Kauf, die Entwicklung der Immobilie und die dann erfolgende Vermarktung außerhalb des städtischen Haushalts als Sondervermögen abwickeln zu können.

Das Gelände ist im Lörracher Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen und auch die Aufstellung eines Bebauungsplans wird diese Funktion sichern.