Schopfheim Ärztliche Versorgung ist ein wesentlicher Standortfaktor. In Schopfheim und im Mittelbereich Schopfheim sind allerdings gleich mehrere Hausarztstellen vakant. Wie aus den Unterlagen für die nächste Sitzung des Gemeinderats am 7.¦April hervorgeht, sind 9,5¦Hausarztstellen beziehungsweise Niederlassungsmöglichkeiten im Mittelbereich nicht besetzt. Der Versorgungsgrad im Mittelbereich, der insgesamt 17¦Gemeinden umfasst, beläuft sich demnach Stand Ende Februar auf 78,10¦Prozent. Die Stadtverwaltung beruft sich dabei auf Informationen von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Umso wichtiger sei es, „die Neuansiedlungen von Arztpraxen in Schopfheim zu fördern und zu unterstützen“, schreibt die Verwaltung. Stadt und Gemeinderat seien überzeugt, „dass die bisherige ideelle Unterstützung wie die Hilfe bei Kitaplätzen, Wohnungssuche, Bauplätzen etc., die von der Stadt Schopfheim bereits angeboten wird, nicht ausreichend ist“. Daher habe der Gemeinderat die Stadtverwaltung beauftragt, eine „Förderrichtlinie für Neuansiedlungen von Arztpraxen“ zu entwickeln. Dieses Förderprogramm liegt jetzt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Die Stadtverwaltung schreibt, ihr sei es wichtig gewesen, „eine pragmatische, einfache und schlanke Abwicklung der Umsetzung des Förderprogramms aufzustellen“, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten und keine zusätzliche Bürokratie aufzubauen. Die KVBW begrüße „ausdrücklich“ das geplante Förderprogramm der Stadt Schopfheim. Sollte der Gemeinderat in seiner Sitzung zustimmen, sei es allerdings wichtig, das Förderprogramm auch aktiv zu bewerben.
Was und wie nun soll genau gefördert werden? Antragsberechtigt seien Ärztinnen und Ärzte, „die eine hausärztliche, allgemeine, spezialisierte oder gesondert fachärztliche Versorgung sicherstellen“, beziehungsweise die sich mit einer Arztpraxis auf dem Gebiet der Stadt Schopfheim niederlassen oder eine frei werdende Praxis übernehmen. Förderempfänger könnte auch eine juristische Person sein, die die Ärzteversorgung sicherstellt. Pro Vollzeitstelle winken 500¦Euro pro Monat – für eine Dauer von drei Jahren, bei Teilzeitstellen entsprechend weniger. Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb der Verpflichtungsdauer von fünf Jahren beendet wird. Insgesamt 50.000¦Euro sollen dafür jährlich in einem Fördertopf bereitgestellt werden.
Unabhängig davon werde die Stadt Schopfheim auch weiterhin die Ansiedlung von weiteren Ärzten durch die Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Bauplatz sowie nach Betreuungsangeboten unterstützen.