Die nächtliche Abschiebung eine Familie aus Georgien hat in Brigachtal für großen Wirbel gesorgt. Während es Stimmen gab, die heftige Kritik an der Abschiebung und ihren Begleitumstände äußerten, verwiesen andere auf die Rechtslage, nach der Georgien als ein sicheres Herkunftsland eingestuft ist.

Nun melden sich die beiden FDP-Landtagsabgeordneten Nikolai Reith und Frank Bonath zu Wort. In einem öffentlichen Brief fordern die Liberalen Innenminister Thomas Strobl auf, sich dafür zu engagieren, „dass die Familie wieder nach Deutschland einreisen kann und entsprechendes Bleiberecht in unserem Land erhält“.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Frank Bonath setzt sich für die abgeschobene Familie aus Brigachtal ein.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Frank Bonath setzt sich für die abgeschobene Familie aus Brigachtal ein. | Bild: DieHagens.com

Sohn der Familie schwer krank

Reith und Bonath verweisen darauf, dass sich die Familie sehr gut integriert habe. So habe der Sohn die örtliche Grundschule besucht und im Fußballverein gespielt, die 17-jährige Tochter sei kurz davor gewesen, einen Ausbildungsplatz anzutreten und der Vater habe regelmäßig Deutschkurse besucht.

„Humanitär besonders schwierig“, wie die beiden Abgeordneten schreiben, sei die Abschiebung angesichts des dritten Kindes der Familie, des 19-jährigen Sohnes, der an einer schweren Krankheit, der Muskeldystrophie, leidet. Der junge Mann ist auf den Rollstuhl angewiesen und braucht eine gute medizinische Versorgung.

Nikolai Reith, Sprecher für Wirtschaft und Soziales der FDP-/DVP-Fraktion im Landtag, hält die Abschiebung für nicht gerechtfertigt.
Nikolai Reith, Sprecher für Wirtschaft und Soziales der FDP-/DVP-Fraktion im Landtag, hält die Abschiebung für nicht gerechtfertigt. | Bild: Martin Stollberg

„Wir erleben aus unserer Sicht hier wieder ein Beispiel von Abschiebung, das nicht positiv auf die Stimmung in der Bevölkerung einzahlen kann, wenn eine Familie, die versucht, sich vielfältig zu integrieren, ohne Dringlichkeitsgrund abgeschoben wird“, formulieren die beiden Parlamentarier.

Verweis auf völkerrechtlichen Grundsatz

Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der in seiner Rechtsprechung hervorgehoben habe, dass das völkerrechtliche Refoulement-Verbot auch bei der Rückführung schwerkranker Menschen zu beachten sei.

Das Refoulement- oder Non-Refoulement-Prinzip verbietet die Ausweisung, Auslieferung oder Rückschiebung von Personen, wenn die Annahme besteht, dass ihnen im Zielland Folter, unmenschliche Behandlung beziehungsweise schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Grundsatz, der auch Bestandteil der Genfer Flüchtlingskonvention ist.

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Solidarität im Ort

Nach der Abschiebung vom 18. Juni 2025 hatten sich Bürger aus Brigachtal, die beiden Gemeinderäte Jonas Fehlinger (parteilos) und Heike Stöckmeyer (Pro Brigachtal) sowie Vertreter der Jusos und der Grünen Jugend zu Wort gemeldet und die Abschiebung heftig kritisiert.

Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Derya Türk-Nachbaur und ihr Parteifreund Nikola Schurr forderten die Landesregierung auf, diesen Fall noch einmal wohlwollend zu prüfen und nach Möglichkeiten zu suchen, dass die Familie zurückkehren kann. Eine Online-Petition, die sich gegen die Abschiebung wendet, verzeichnet aktuell 2209 Unterschriften.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe, bei dem Fall angesiedelt war, teilte auf Anfrage mit, dass die Familie aus dem sicheren Herkunftsland Georgien „vollziehbar ausreisepflichtig“ gewesen sei. Da die Familie ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht nachgekommen sei, habe man aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.