Es war ein aufsehenerregender Zugriff, der der Polizei unter Beteiligung von Spezialkräften Mitte Juni gelungen ist. Am frühen Morgen des Mittwoch, 11. Juni, haben Polizisten an mehreren Stellen im Stadtgebiet von Villingen-Schwenningen sechs Wohnungen und eine Gaststätte durchsucht.
Einer der Orte, an denen es zur Sache ging, war eine Wohnung im Villinger Goldenbühl. Am Nachmittag nach dem Einsatz stellt sich vor Ort heraus, dass der Einsatz sehr diskret abgelaufen sein muss.
Anwohner berichten, sie hätten nichts davon mitbekommen, und sogar ein Nachbar in dem betroffenen Haus sagte sinngemäß, er habe es zwar rumpeln gehört, sei aber noch im Bett gewesen und habe sich nichts dabei gedacht.
Am Ende der Aktion stand die Verhaftung von vier Männern im Alter von 24, 32, 33 und 54 Jahren, wie Staatsanwaltschaft Konstanz und Kriminalpolizeidirektion Rottweil damals gemeinsam mitteilten. Vorgefunden haben die Beamten demnach mehrere Kilogramm Rauschgift.
Zahl der Beschuldigten könnte sogar noch wachsen
Nun zeigt sich: Das Ausmaß der Vorfälle könnte sogar noch größer sein. Zumindest spricht Andreas Mathy, Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, davon, dass es mindestens fünf Beschuldigte gebe.
Vier davon seien nach wie vor in Untersuchungshaft, ein fünfter Haftbefehl sei unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Ob es sich bei den vier Personen, die derzeit in Haft sitzen, um dieselben handelt, die schon im Juni festgesetzt wurden, dazu gab es einstweilen keine Informationen.
Klar sei aber, dass zumindest ein dringender Tatverdacht bestehen müsse, um Personen in Untersuchungshaft zu halten, so Mathy.
Und offenbar haben sich auch die Tatvorwürfe von damals bestätigt. Der Vorwurf, unter dem die Staatsanwaltschaft ermittelt, laute auf unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilogrammbereich, so Mathy, der konkret Cannabis und Kokain als vorgefundene Drogen nennt.
Die Ermittlungen laufen indes weiter, sagt der Staatsanwalt auch noch. Bei den großen Mengen an Drogen, um die es geht, könnte das auch noch andauern. Die Vermutung liegt nahe, dass sich die Staatsanwaltschaft am Ende für eine Anklage vor Gericht entscheidet.