Schopfheim Laut Landratsamt ist der Mangel an der Aula des Theodor-Heuss-Gymnasiums (THG) im Rahmen einer Brandverhütungsschau entdeckt worden. „Beanstandet wird eine ungenügende Brandschutzbeschichtung, die nicht den notwendigen Feuerwiderstand gewährleistet“, berichtet auf Anfrage Sprecher Thorben Pahl. Die Stadt Schopfheim sei dafür zuständig, den Mangel zu beheben. Das Landratsamt und die Stadt Schopfheim haben sich im gegenseitigen Einvernehmen darauf geeinigt, dass die Stadt per Selbstverpflichtung dafür sorgt, dies zeitnah zu tun. „Die Kosten werden von der Stadt Schopfheim getragen“, stellt das Landratsamt klar. Das betreffende Gebäude ist seit rund 15 Jahren in Betrieb.
Die Stadt Schopfheim muss über einen Sachverständigen die Beseitigung der Brandschutzmängel nachweisen. Bis zur Behebung der Mängel ist die Nutzung des Gebäudes eingeschränkt: Ausschließlich der Mensabetrieb in der Mittagszeit bleibt möglich. Die Stadt muss sicherstellen, dass sich maximal 150 Personen während der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr in der Mensa aufhalten. Voraussetzung hierfür war eine unverzügliche Schulung des Personals und der Schüler zur Nutzung der Rettungswege.
Für das Gymnasium teilte Schulleiterin Claudia Tatsch jüngst allen Eltern die Einschränkung schriftlich mit. Tatsch schrieb: „Eine erhebliche Beeinträchtigung unserer Aktivitäten und Verpflichtungen ergibt sich allerdings voraussichtlich mindestens bis zu den Sommerferien aus der Sperrung der Aula/Mensa durch das Landratsamt.“ Und weiter: „Wie lange es dauern wird, bis diese behoben sind und die Aula wieder als Aufenthaltsraum und für Veranstaltungen zur Verfügung steht, konnte die Stadtverwaltung uns bisher nicht sagen. Wir dürfen den Raum momentan nur für den Mensabetrieb, also das Mittagessen nutzen.“ Für Veranstaltungen – schulinterne und öffentliche – müsse nun jeweils entweder in andere Räume und Örtlichkeiten ausgewichen werden, oder sie müssten mehrmals durchgeführt werden. Die Gruppengröße sei jeweils durch Klassenraumkapazitäten limitiert.
Die Stadt will nun erst einmal die Dicke der Brandschutzbeschichtung überprüfen lassen. Erst danach lasse sich ermitteln, wie groß der Sanierungsaufwand ist. Beim Landratsamt ist man sich indessen ziemlich sicher, dass der Baumangel tatsächlich vorliegt. Es erwartet den Nachweis eines Sachverständigen, dass der Brandschutz gewährleistet ist.