Schopfheim – Ob für den Kaffee im Pappbecher, den Pizzakarton oder auch für den Eislöffel: Die Stadt Tübingen verlangt seit Januar 2022 von Anbietern von Speisen und Getränken zum Mitnehmen oder genauer gesagt für den sofortigen Verzehr eine Steuer auf Einweg-Verpackungen. Beispielsweise 50¦Cent für den Kaffeebecher und 50¦Cent für Pommesschalen. Diese „Örtliche Verbrauchsteuer“ ist rechtlich zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Urteil hat Signalwirkung – auch für Schopfheim.

Im September 2023 hatten Grüne und CDU beantragt, auch in Schopfheim eine Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild einzuführen. Begründet hatten sie dies damit, dass „bekanntlich der Bauhof seit Jahren mit einem steigenden Müllaufkommen im öffentlichen Raum zu kämpfen“ habe, das „zu einem großen Teil aus Verpackungsabfall für Take-away-Speisen sowie Getränke stammt“. Die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene „To-go-Verpackungen“ sei zu „einem unschönen, die Umwelt belastenden und ebenso ärgerlichen Problem geworden“. Die Stadt müsse „erhebliche Kosten für das Einsammeln und Entsorgen der Abfälle aufbringen“.

Grüne und CDU gehen davon aus, dass „mit einer solchen Steuer einerseits Anreize gesetzt würden, um Einwegverpackungen für Mitnahmespeisen und Mitnahmegetränke weniger attraktiv zu machen“. Andererseits würden die Hersteller und Nutzer solcher Angebote an den daraus für die die Allgemeinheit entstehenden Kosten beteiligt. Mit der Verpackungssteuer sollen „der Müll in der Stadt und in den Ortsteilen reduziert und die Kosten für die Entsorgung verringert werden“. Erklärtes Ziel einer Verpackungssteuer sei es, „Einnahmen für den städtischen Haushalt zu erhalten, um die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise durch die Verursacher begleichen zu lassen“ und Anreize zu setzen „zur Verwendung von Mehrwegsystemen“.

Wie genau im Detail die Steuer aussehen soll, sollte die Verwaltung ausarbeiten. Doch wenige Tage vor der Gemeinderatssitzung wurde dann bekannt, dass die Fast-Food-Kette McDonald‘s Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Bürgermeister Harscher schlug deshalb vor, zunächst das Urteil abzuwarten. Jetzt liegt das Urteil vor. Demnach ist eine solche lokale Steuer legal, wenn sie sich auf Speisen und Getränke „zum sofortigen Verbrauch“ beschränke, also nicht etwa auch auf „fabrikmäßig verpackte“ Produkte. Bei Take-away-Speisen, die schnell ihre Temperatur und Frische verlieren, sei davon auszugehen, dass sie alsbald vor Ort konsumiert würden. Das Thema kann also wieder ausgepackt werden – und die Stadt Schopfheim wird dies auch tun, teilt Kämmerer Thomas Spohn auf Nachfrage mit. Spohn: „Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchssteuer für zulässig erklärt hat, werden wir entsprechend dem Beschluss mit der Prüfung beginnen.“ Einen konkreten Zeitplan dafür gebe es aktuell zwar noch nicht. Doch soll „spätestens im März“ der Gemeinderat über einen möglichen zeitlichen Ablauf informiert werden.

Tübingen nimmt laut Medienberichten pro Jahr etwa 800.000¦Euro mit der Steuer ein. Auch ist nach Angaben von OB Palmer sowie der Deutschen Umwelthilfe der Verpackungsmüll deutlich zurückgegangen. Dafür sei die Zahl der Gastronomen, die Speisen und Getränke in Mehrwegbehältern ausgeben, deutlich gestiegen.