„Die Erhaltung der biologischen Vielfalt für uns alle und als Erbe für nachfolgende Generationen ist das Ziel“, sagt Dr. Susanne Wolfer. Die Biologin vom Regierungspräsidium Freiburg stellte im Rahmen einer Geländebegehung in Schwaningen, den Managementplan (MaP) für das Natura 2000 Gebiet „Blumberger Pforte und Mittlere Wutach“ vor. „Es ist gut, dass wir das haben“, ist sich Wolfer über den Nutzen des Instruments zum Umweltschutz sicher. Nach dieser ersten Informationsveranstaltung wird im Sommer die Kartierung des Gebiets erfolgen. Es wird untersucht, welche Arten wo im Gelände vorkommen und wie sie am besten zu schützen sind. Die Endfassung des MaP wird frühestens für Herbst 2019 erwartet.
Die Auftaktveranstaltung lockte interessierte Bürger und Landwirte nach Schwaningen. Doch nicht alle sind von dem Vorhaben angetan. Insbesondere von Seiten der Landwirte kommt Kritik: Man bekomme von oben etwas diktiert und habe nichts zu melden. Einer der Anwesenden meinte gar, den Landwirten werde immer mehr „das Wasser abgegraben“. Ständig kämen neue Vorschriften und Regulierungen. Die finanziellen Förderungen für Landwirte seien Almosen.
Susanne Wolfer hält dem entgegen, dass es einige Landwirte gibt, die mit den Fördermitteln gut auskommen. Auch die Kritik unzureichender Information weist sie zurück: „Die Richtlinien zur Erhaltung der Fauna- und Flora-Habitate (FFH) wurden 1992 von der Europäischen Union beschlossen. An der Umsetzung haperte es lange.“
Ortsvorsteher Klaus Buntru kritisierte, Schwaningen sei durch das FFH-Gebiet „ringsherum eingeschlossen“. Der Stühlinger Bürgermeister Joachim Burger zeigt Verständnis für beide Seiten. „Man kann sich aus Europa nicht immer nur die schönen Dinge herausnehmen. Es gibt Einschränkungen durch die Schutzbestimmungen, aber das Projekt bietet eben auch Chancen.“
Dietmar Winterhalter, Referent für Forstpolitik des Regierungspräsidiums Freiburg, wirbt für ein miteinander, statt gegeneinander: „Wir wollen Waldbewirtschaftung und Naturschutz integrieren“. Bei Natura 2000 gehe es nicht um Nutzungsverzicht, sondern um den Einbezug des Umweltschutzes. Der Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben. Konkret gehe es um den Schutz von Lebensraumtypen und Lebensraumstätten. Es gibt laut Winterhalter sieben Lebensraumtypen im Wald. Die meisten stünden schon länger unter Schutz. Durch die FFH-Richtlinie komme nun lediglich der Schutz von Buchenwäldern neu hinzu. Die Bewirtschaftung dieser Wälder wird damit aber ausdrücklich nicht verboten. Verpflichtend ist lediglich die Erhaltung des Habitats.

Der Grundsatz der Erhaltung gelte auch für Lebensraumtypen im offenen Freiland. Der selbstständige Biologe Josef Kiechle zeigt den Versammelten die Flachland-Mähwiesen und die Magerwiesen vor Ort. „Kalkmagerwiesen wie hier sind mit die schönsten Lebensräume, die wir haben“, streicht er den Wert des Geländes heraus. Der Frauenschuh (Orchidee), die Spanische Flagge (Schmetterling)sowie die Mopsfledermaus sind Beispiele für hier vorkommende schützenswerte Arten.
Josef Burghardt-Berger vom BUND kann die Nervosität der Landwirte verstehen, da es auch um deren Existenz gehe. Er sagt aber auch: „Es ist immer dieselbe Kritik, nichts Neues. Die Mehrheit der Landwirte ist vernünftig und behandelt die Natur und die Tiere gut“. Oft seien es wenige, die besonders laut dagegen seien, während die Mehrheit gar nicht so kritisch eingestellt sei.