Mit den jetzt beschlossenen Grabmodellen gibt es in Waldshut-Tiengen zehn verschiedene Grabformen und dem entsprechend ähnlich viele Gebührenmodelle. Neben den eigentlichen Grabgebühren fallen noch Kosten für die Bestattung – unter anderem für das Öffnen und Schließen der Gräber – und gegebenenfalls Kosten, sollten die ursprüngliche Liegezeit verlängert werden, an. Geld kosten zudem die Grabeinfassungen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, Gräber durch die Stadt pflegen zu lassen.

Letztmals wurden die Gebühren im Jahr 2010 durch die Verwaltung kalkuliert und vom Gemeinderat festgesetzt. Dies hatte zur Folge, dass die städtischen Friedhöfe im Jahr 2011 für einen Verlust von knapp 62 000 Euro führten. Der Kostendeckungsgrad lag bei 89,32 Prozent. Laut Auskunft der Stadtverwaltung habe sich der Kostendeckungsgrad fortan verschlechtert. So habe das Defizit im Jahr 2015 etwa 88 000 Euro betragen; der Kostendeckungsgrad sank auf 86,3 Prozent. Ein Jahr später lag das Defizit bei 98 000 Euro (84,79 Prozent).

Dieses permanente Ansteigen des Defizits wollte die Stadtverwaltung mit einer Erhöhung der Friedhofsgebühren abbremsen. Allerdings lehnten sowohl der Verwaltungs- und Finanzausschuss wie danach auch der Gemeinderat jegliche Erhöhungen ab. Verständigen konnten sich beide Gremien für die Bereitstellung von Rasen-, Baum- und Waldgräbern. Die Nutzungsgebühr entspricht jener für ein Urnengrab in Höhe von 1170 Euro. Die Bestattungskosten wurden auf 650 Euro festgesetzt.

Über Tod, Bestattungen und Grabpflege wird gemeinhin nicht viel diskutiert. Ganz anders in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Obwohl der Verwaltungs- und Finanzausschuss eine Gebührenerhöhung für sämtliche Bestattungsformen entgegen dem Vorschlag der Stadtverwaltung bereits abgelehnt hatte, forderte das Thema die Mitglieder des Gesamtgremiums noch einmal heraus. Am Ende folgte der Gemeinderat gleichwohl dem Votum des Ausschusses. Drei Stadträte enthielten sich der Stimme, Harald Würtenberger stimmte mit Nein.