Das Waldshut-Tiengener Amtsgericht hat den angeklagten Italiener jetzt wegen des Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Laut Anklageschrift sei der 42-Jährige am 7. Juli in einem Wagen mit französischem Kennzeichen von Mailand aus über die Schweiz nach Deutschland gereist. Nachts gegen 3.15 Uhr hätten ihn dann zwei Zöllner in der Nähe des Stühlinger Zolls angehalten und neben dem Angeklagten sieben Ausländer ohne Ausweispapiere im Wagen vorgefunden.

Die Bundespolizei nahm den 42-Jährigen vorläufig fest. Er befand sich bis zur Hauptverhandlung am 3. November in Untersuchungshaft.

Zum Vorfall hatte sein Pflichtverteidiger für das Gericht bereits eine Einlassung vorbereitet. Darin erklärte er aus Sicht des Angeklagten: „Der Sachverhalt ist richtig und wird von mir in vollem Umfang eingeräumt.“ Anschließend folgte ein Ausschnitt aus seinem Leben: 2019 habe sich der Angeklagte von seiner damaligen Lebensgefährtin getrennt und sei danach in ein Loch gefallen.

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Durch eine depressive Phase habe er seine Arbeitsstelle als gelernter Möbelmonteur verloren und sich mit Gelegenheitsjobs „über Wasser gehalten“. Er sei dann süchtig nach Drogen geworden und habe Kokain sowie Heroin konsumiert – bis er verschuldet gewesen sei. Von seinen Drogenhändlern habe er später das Angebot bekommen, seine Schulden in Höhe von 600 Euro durch eine Ausländerschleusung tilgen zu können.

Aus Angst und Verzweiflung habe er angenommen. Die erste Fahrt habe er dann am 1. Juli 2021 mit nur zwei Ausländern von Italien aus gestartet, scheiterte aber wenig später in der Schweiz. Als er zurück in sein Heimatland kam, hätten seine Auftraggeber bereits davon gewusst. „Woher weiß ich nicht“, verlas sein Verteidiger vor Gericht. Er habe keine andere Wahl gehabt, als einen neuen Versuch zu starten, bei dem er letztendlich bis nach Stühlingen kam.

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Die Situation in Untersuchungshaft belaste ihn seither sehr: „Ich bekomme Schmerzmittel, Schlafmittel und Antidepressiva. Schlafen kann ich trotzdem nicht“, ließ er das Gericht wissen. Nun möchte er wieder „zu sich finden“ und die Medikamente absetzen. Seine Lehren habe er aus der Tat gezogen.

Auch die vernommenen Zeugen, zwei Beamte des Zolls und ein Bundespolizist, bestätigten, dass der Angeklagte Reue zeige. Er sei weder bei der Festnahme noch dem Verhör aggressiv, aufgeregt oder sonst auffällig gewesen. Richterin Maria Goj verurteilte den Angeklagten deshalb zu der milden Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und hob den Haftbefehl auf.

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