Waldshut-Tiengen wählt am 23. Juli seinen Oberbürgermeister. Neben Amtsinhaber Philipp Frank, der für eine zweite Amtszeit antreten möchte, hat sich mit dem Beigeordneten von Weil am Rhein und früheren Beigeordneten Waldshut-Tiengens, Martin Gruner, bereits ein zweiter Kandidat bereits öffentlich positioniert.

Ihre Kandidatur können die beiden Interessenten allerdings erst ab Samstag, 6. Mai, offiziell machen – denn dann beginnt die Bewerbungsfrist. Aber was bedeutet das genau? Wir haben bei Julia Ritz und Klaus Teufel nachgefragt, die bei der Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen für die Geschäftsstelle des Gemeinderats, Statistik und Wahlen zuständig sind.

Welche Voraussetzungen muss ein Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters erfüllen?

Mit dem höchsten Amt in der Stadtverwaltung ist zwar eine hohe Verantwortung verbunden. Spezielle fachliche Qualifikationen muss ein Bewerber für das Amt allerdings nicht mitbringen – auch ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht notwendig noch sind anderweitige Voraussetzungen zu erfüllen, schildert Ritz.

Konkret lässt sich alles auf die Formel reduzieren: „Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz und Unionsbürger, die am Wahltag das 25., aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.“

Klaus Teufel
Klaus Teufel | Bild: Schlichter, Juliane

Wichtig ist dabei, dass die OB-Wahl eine der letzten wichtigen Entscheidungen sein dürfte, die unter den bisherigen Regelungen zustande kommt, denn die Altersbestimmungen in ihrer bisherigen Form haben ausgedient. Gemäß einer Gesetzesänderung vom April, die allerdings erst im August in Kraft tritt, wird das Mindestalter dann auf 18 Jahre abgesenkt und die Altersobergrenze aufgehoben, so Ritz und Teufel.

Wer Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde werden möchte, muss künftig also in erster Linie seine demokratische Gesinnung und Grundgesetztreue mitbringen.

Eine kleine Hürde hat der Gesetzgeber dann aber doch eingebaut, um es etwa Spaßkandidaten zu erschweren, ihren Hut in den Ring zu werfen, wie Teufel darstellt: „Bei Gemeinden in der Größenordnung von 20.000 bis 50.000 Einwohnern sind 50 Unterstützungsunterschriften auf amtlichen Formblättern von Personen, die zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt sind, einzureichen.“ Der Amtsinhaber benötige für eine Bewerbung zur Wiederwahl keine Unterstützungsunterschriften, da hier von der Ernsthaftigkeit der Bewerbung auszugehen sei.

Wie viel verdient ein OB eigentlich?

Die Besoldung eines Oberbürgermeisters hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Besoldungsgruppe hängt grundsätzlich von der Einwohnerzahl der Kommune ab, wobei es auch hier Sonderfälle gibt. Die Stadt Waldshut-Tiengen genießt beispielsweise als erfüllende Gemeinde einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft einen speziellen Status. Zudem entscheidet auch der Gemeinderat. Hinzu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung, die sich laut Darstellung von Klaus Teufel und Julia Ritz auf 13,5 Prozent vom Grundgehalt beläuft, sowie je nach individueller Situation des Oberbürgermeisters Familien- und Kinderzuschläge. In Waldshut-Tiengen sieht die Rechnung demnach so aus: Besoldungsgruppe B6/B7 + 13,5 Prozent Dienstaufwandsentschädigung = grob 12.000 Euro brutto zuzüglich Zuschläge und Ähnlichem.

Was muss bei den Bewerbungsunterlagen alles vorhanden sein?

Julia Ritz
Julia Ritz | Bild: Schlichter, Juliane

Gemäß Kommunalwahlrecht muss die Bewerbung auf jeden Fall schriftlich eingereicht werden – und zwar ausschließlich in Briefform, wie Julia Ritz erklärt. Das habe damit zu tun, dass die Unterstützungsunterschriften „handschriftlich und persönlich“ vorliegen müssten. Eine digitale Bewerbung scheide folglich aus.

Die Bewerbungsunterlagen könnten an den Briefkästen der Rathäuser Waldshut und Tiengen eingeworfen oder einfach persönlich abgegeben werden.

Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist auch eine Wählbarkeitsbescheinigung, die von der jeweiligen Wohngemeinde ausgestellt werden kann. Auch eine eidesstattliche Versicherung zur Wählbarkeit einer Person ist notwendig.

Welche Gründe können dazu führen, dass ein Bewerber nicht zur Wahl zugelassen wird?

Das letzte Wort darüber, ob ein Bewerber zur Wahl zugelassen wird hat der Gemeindewahlausschuss, an dessen Spitze im Fall der OB-Wahl die Erste Beigeordnete Petra Dorfmeister steht, und dessen Besetzung die Mitglieder des Gemeinderates vor einigen Wochen beschlossen haben.

Wie Klaus Teufel und Julia Ritz darstellen, gibt es eine ganze Reihe von Faktoren, die zur Ablehnung eines Bewerbers führen können. Dazu zählen insbesondere formale Aspekte: Ist die Bewerbung vor Beginn der Bewerbungsfrist oder nach deren Ende eingegangen. Wurde sie nicht schriftlich eingereicht, fehlen Unterlagen wie die Unterstützungsunterschriften, sind Altersgrenzen nicht eingehalten oder ist eine Person nicht genau bestimmbar, führt die zur Ablehnung einer Bewerbung.

Allerdings: „Grundsätzlich werden die eingegangen Bewerbungen auf offensichtliche Mängel überprüft und die Bewerber unterrichtet, sodass zum Beispiel zu früh eingegangene Bewerbungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist erneut eingereicht oder fehlende Unterstützungsunterschriften nachgereicht werden können“, versichern die beiden Verwaltungsexperten.

Welche Regeln für den Wahlkampf gelten für die Stadt?

Vonseiten der Stadtverwaltung müsse für alle Bewerber Chancengleichheit gelten, betonen Ritz und Teufel. Regeln gelten folglich vor allem beim Einsatz von kommunalen Ressourcen: Insbesondere beim Amtsblatt und bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen müssten demnach alle Kandidaten die gleichen Möglichkeiten haben.

Wie wird am Ende bestimmt, wer auf dem Wahlzettel oben steht?

Zwei Bewerber stehen schon in den Startlöchern, es ist zu erwarten, dass beide möglichst frühzeitig nach Beginn der Frist ihre Bewerbung am Samstag, 6. Mai, um 0 Uhr abgeben werden. Aber welcher Name steht am Ende ganz oben?

„Da der erste Tag der Bewerbungsfrist ein Samstag ist, gelten nach dem Kommunalwahlrecht alle Bewerbungen, die bis zum nächsten Werktag (also Montag) vor 7.30 Uhr eingegangen sind, als zum gleichen frühesten Zeitpunkt eingegangen“, heißt es dazu aus der Stadtverwaltung. Über die Reihenfolge dieser Bewerber auf dem Stimmzettel entscheidet dann das Los.

Konkret ist der Ablauf so: Die Rathausbriefkästen werden am Freitag, 5. Mai, um 24 Uhr geleert, um sicherzustellen, dass keine Bewerbung zu früh eingegangen ist, so Ritz und Teufel. Danach werden die Briefkästen erst wieder am Montag, 8. Mai, um 7.30 Uhr geleert. An den weiteren Bewerbungstagen bis zum 27. Juni, 18 Uhr, gibt es keine speziellen Leerungszeiten mehr: „Leerungen erfolgen einfach im Rahmen der regulären Arbeitszeit“, so Ritz weiter. Bewerber könnten aber ihre Unterlagen auch einfach direkt während der Öffnungszeiten bei der Verwaltung abgeben.

Alles rund um die OB-Wahl

Am 23. Juli 2023 wählt Waldshut-Tiengen einen Oberbürgermeister. Wir halten Sie während des Wahlkamps bis zur Wahl auf dem Laufenden. In unserem Überblicksartikel erfahren Sie alles Wissenswerte und alle aktuellen Entwicklungen rund um die OB-Wahl:

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