Ab der kommenden Woche müssen Gastronomiebetriebe in Waldshut-Tiengen, die sich bei der Bewirtung von Gästen nicht an die Vorschriften zum Corona-Infektionsschutz halten, mit Bußgeldern rechnen. Dies erklärte auf Anfrage dieser Zeitung Jürgen Wiener, Leiter der Ortspolizeibehörde bei der Stadtverwaltung.
Mit der Wiederöffnung von Lokalen nach monatelanger Pandemie-Zwangspause sind diverse Auflagen verbunden. Dazu gehört beispielsweise, dass zur Nachverfolgung eventueller Infektionsketten Namen und Kontaktdaten von Gästen erfasst werden müssen. Das Bedienungspersonal muss auch bei der Bewirtung im Freien einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ebenso müssen die Tische einen Mindestabstand aufweisen, wofür das Rathaus eigens die Nutzungsregelungen für die Flächen der Straßenlokale gelockert hat.
Doch wer etwa in der Waldshuter Innenstadt als Gast von Cafés und Restaurants unterwegs ist, stellt fest: Immer wieder verstoßen Lokale gegen die Auflagen. Teilweise bedienen Service-Kräfte ganz ohne Maske, teils ist der Schutz nicht richtig angelegt; wiederholt kommt es vor, dass von Gästen keine Daten erhoben werden; teilweise sind Stühle und Tische so eng zusammengestellt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Erklärungsansatz für die Nachlässigkeiten ist laut Jürgen Wiener vom Ordnungsamt der Umstand, dass für solche Verstöße gegen die Corona-Regeln in der Gastronomie bisher keine Sanktionen verhängt werden konnten. Doch dass habe sich mit der Herausgabe eines Bußgeldkatalogs durch das Land zum 1. Juli geändert. Noch allerdings ist den Lokalen in Waldshut-Tiengen eine Schonfrist eingeräumt. „Wir überprüfen und informieren“, sagt Jürgen Wiener über das derzeitige Vorgehen des Gemeindevollzugsdiensts. Ab nächster Woche aber, so seine Auskunft, müsse bei Verstößen mit Bußgeldern gerechnet werden.
Bei den allgemeinen Corona-Regeln, etwa bezüglich Personenansammlungen im öffentlichen Raum, Abstandhalten und Maskentragen, waren bisher schon Sanktionen möglich. Nach Auskunft von Jürgen Wiener hat das städtische Ordnungsamt bisher rund 150 einschlägige Bußgelder verhängt. Die betreffenden Verstöße seien bei Kontrollen des städtischen Gemeindevollzugsdiensts, teilweise aber auch durch Beamte der Landespolizei festgestellt worden. In der Mehrzahl seien es Fälle gewesen, bei denen die Vorschriften zum Abstandhalten oder bei der Größe von Personengruppen in der Öffentlichkeit nicht beachtet wurden.
Aber auch wegen Nichttragens von Gesichtsschutz in Geschäften gab es schon Bußgelder. Immer wieder zu hörende Meinungen, wonach das Bedeckungsgebot häufig missachtet werde, kann Jürgen Wiener nicht bestätigen: „Insgesamt stellen wir fest, dass die Maskenpflicht relativ gut eingehalten wird.“