Ein saftiges Bußgeld soll Brennet-Chef Stephan Denk für den ungenehmigten Abriss des früheren Gasthauses „Kreuz“ in Brennet bezahlen.
Das Bußgeld soll 150.000 Euro betragen, hinzu kommt eine Gebühr von 7500 Euro. Ein entsprechender Bußgeldbescheid des Landratsamts Waldshut wurde zum Jahreswechsel zugestellt. Ob Denk die Summe tatsächlich bezahlen muss, bleibt vorerst offen.
Denn der Brennet-Chef hat bereits angekündigt, Widerspruch einzulegen. „In Anbetracht der Höhe des Bußgeldbescheids gehen wir davon aus, dass ein Gerichtsverfahren stattfindet“, so Stephan Denk in seinem Widerspruch. Zu gegebener Zeit werde er entsprechende Argumente und Beweisstücke vorlegen.
Bescheid zunächst „unzustellbar“
Der Bußgeldbescheid aus dem Landratsamt Waldshut war mehrere Wochen unterwegs, bis er den Brennet-Chef endlich erreichte. Schon am 12. Dezember teilte die Behörde mit, Denk sei über die Höhe des Bußgeldes informiert worden.
Tatsächlich ging der Bescheid aber nach Weihnachten als „unzustellbar“ zurück nach Waldshut-Tiengen. Der Grund: Die Behörde hatte den Bescheid an die falsche Wohnanschrift gesandt. „Das war unser Fehler“, so die Pressesprecherin beim Landratsamt Waldshut, Susanna Heim.
Bad Säckinger Unternehmer ist Wiederholungstäter
Warum fällt das Bußgeld so hoch aus? „Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Ordnungswidrigkeit ist für uns zunächst den Wert des Vorteils zu beziffern, den Herr Denk durch sein unrechtmäßiges Verhalten erlangt hat“, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamts. Ermittelt wird der Vorteil so: Wert des durch den Abriss des alten Gebäudes freien Baugrundstücks abzüglich der vermuteten Abrisskosten. „Der Gewinn soll also abgeschöpft werden“, so Heim.
Und auch, dass Denk in Sachen Denkmalschutz ein Wiederholungstäter ist, finde Eingang in die Berechnung der Bußgeldhöhe. Bereits beim Brennet-Areal in Bad Säckingen wurde er wegen eines ungenehmigten Abrisses einer sogenannten Fabrikantenvilla vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einem Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro verurteilt.
Zuvor riss er im Jahre 2006 einen Wagenschopf am Herrenhaus auf dem Brennet-Gelände in Hausen im Wiesental ab. Ohne Genehmigung, versteht sich. Die Remise wurde vom Landratsamt als schutzwürdig erachtet, es gab ein Bußgeld von 16.000 Euro, das vom Amtsgericht Schopfheim 2008 bestätigt wurde.
Dass auch der Abriss des alten Gasthofs „Kreuz“ nicht rechtmäßig war und der von der Denkmalschutzbehörde sanktioniert werden würde, war Denk durchaus bewusst. „Ich weiß ja, dass ich dafür kein Bundesverdienstkreuz bekomme“, räumt er ein. Ein geringeres Bußgeld hätte er deshalb auch akzeptiert, aber eben nicht in dieser Höhe. Nun wird wohl das Amtsgericht Bad Säckingen über den Fortgang des Verfahrens entscheiden.
Auch Verstoß gegen Abriss-Stopp
Am 13. September 2023 begannen die Abrissarbeiten an dem Gebäude. Dass diese ohne Genehmigung erfolgten, begründete Brennet-Chef Stephan Denk mit der Baufälligkeit des Gebäudes. Gebäudeteile drohten auf die Straße zu stürzen, so Denk damals. Schon am 10. Mai 2023 habe er einen Abbruch-Antrag ans Landratsamt Waldshut gestellt, aber zunächst keine Reaktion bekommen, erklärte Denk seinerzeit. Das habe die Brennet unter Zeitdruck gebracht. Denn die Abbruchfirma, die bei der früheren Dreiländereck Arbeiten verrichtete, sollte vor ihrem Abzug als letzte Maßnahme noch den alten Brenneter Gasthof abreißen.

Denk stellte einen neuen Antrag, erhielt vom Landratsamt aber lediglich eine Empfangsbestätigung. Der Zeitdruck, aber vor allem die Baufälligkeit hätten ihn zu dem ungenehmigten Abriss bewogen, so Denk, der mit den Behörden hadert. „2007 habe ich das Kreuz gekauft, ein Jahr später war plötzlich Denkmalschutz drauf.“ Dies sei ihm nicht zum ersten Mal passiert.
Das Landratsamt verfügte im September zunächst einen Abriss-Stopp – den Denk allerdings ignorierte. Erst als Polizei und Ordnungsamt einschritten, wurden die Arbeiten auf der Baustelle eingestellt.
Ab 12. Januar soll weiter abgerissen werden
Und wie geht es nun mit der Ruine weiter? Schon in der vergangenen Woche erhielt Denk die offizielle Aufhebung des Abriss-Stopps. Die übrige gebliebenen Gebäudeteile sowie der Schutt darf nun also entfernt werden. „Am 12. Januar wird weiter gearbeitet. Dann wird das Grundstück freigeräumt“, so Denk gegenüber unserer Zeitung.
Ob 2024 schon mit einer Neubebauung begonnen wird, ist noch nicht sicher. „Vielleicht, vielleicht auch nicht“, so Denk. Dies hänge auch mit den Plänen zusammen, im benachbarten Wohnprojekt in der Brennet-Hauptverwaltung ein Café zu etablieren. Dies konnte bislang nicht realisiert werden. Möglicherweise wird nun stattdessen ein Gasttronomiebetrieb an der Stelle des „Kreuz“ geplant.