Heidrun Glaser

Aufgrund der EU-Verordnung ist die Gemeinde Wutöschingen dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für den Bereich der Bundesstraße 314 aufzustellen. Aufgrund der festgestellten geringen Belastung durch eine Betroffenheitsanalyse aus dem Jahr 2012 verabschiedete der Gemeinderat die Aufstellung eines vereinfachten Lärmaktionsplanes, der vom 24. April bis zum 23. Mai öffentlich ausgelegt wurde.

Die Basis der Betroffenheitsanalyse sind keine gemessenen Lärmbelastungswerte sondern errechnete Werte ab einem Auslösewert ab 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel während der Nachtstunden. Diese lagen in einem Bereich, der eine Handlung der Gemeinde nicht notwendig macht. Das Regierungspräsidium Freiburg teilte mit, dass die Gemeinde im Rahmen des Lärmaktionsplans weder von der Umsetzung baulicher Lärmsanierungsmaßnahmen noch von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen betroffen ist.

„Dennoch gibt es definitiv viel zu viel Lärm durch die Bundesstraße“, kommentierte Gemeinderatsmitglied Achim Würth. Die reale Belastung der betroffenen Anwohner wird nicht tatsächlich berücksichtigt, deshalb muss das Problem anders gelöst werden, machte das Ratsgremium deutlich. Eine schriftliche Stellungnahme eines Ofteringer Bürgers ist aufgrund der Offenlage eingegangen. Hier wird beklagt, dass bereits beim Bau der Umfahrung Ofteringen im Jahr 1983 der Schutzwürdigkeit der Anlieger nicht hinreichend Rechnung getragen wurde. Die Lärmschutzwand sei viel zu niedrig ausgeführt worden und in den letzten 34 Jahren hat insbesondere der Schwerlastverkehr extrem zugenommen. Deshalb seien eine Erneuerung und eine Erhöhung der Lärmschutzwand dringend geboten.

Bürgermeister Georg Eble erklärte, dass es aussichtslos sei, auf eine Erhöhung der Wand zu hoffen, die Lärmschutzanlage sei eine Anlage des Bundes und wenn es übriges Geld gibt, wird die Lärmschutzwand saniert. Einige Elemente sind beschädigt und aufgeplatzt, die Dämmung ist nicht mehr überall intakt, sodass eine Sanierung gegeben ist. Eine Erhöhung der Lärmschutzwand sei aber wegen der Konzeption der Betonfundamente kaum zu erwarten. „Das können wir uns abschminken, denn nach den Genehmigungsrichtlinien aus dem Jahr 1983 ist dies nicht notwendig und wird auch bestimmt nicht realisiert werden“, so Eble.