Wutöschingen (hg) Laut einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 zur Bewertung und zum Bekämpfen des Umgebungslärms, die sogenannte Umgebungslärmrichtline in Verbindung mit der gesetzlichen Bestimmung zum Lärmminderungsplan, muss auch die Gemeinde Wutöschingen aufgrund einer Verkehrszählung entlang der Bundesstraße B 314, die als Hauptverkehrsstraße durch das Gemeindegebiet von Wutöschingen führt, einen Lärmaktionsplan erstellen.
Im Jahr 2009 wurden auf der B 314 binnen 24 Stunden exakt 12 416 Kraftfahrzeuge gezählt. Es wird angenommen, dass sich dieser Wert inzwischen jedoch erhöht hat. Im Jahr 2012 wurde eine Betroffenheitsanalyse errechnet, die ergab, dass nur wenige Bürger ab einem Auslösewert ab 65 dBA am Tag und ab 55 dBA in der Nacht betroffen sind. Aufgrund dieser geringen Betroffenheit reicht es aus, einen vereinfachten Lärmaktionsplan auf der Grundlage eines Musterberichtes der Landesbehörde erstellen zu lassen. Der Gemeinderat hat demnach einstimmig zugestimmt, diesen Auftrag an das Büro Trans AG in Freiburg zu einem Pauschalpreis von 2142 Euro zu vergeben. Mit weiteren Maßnahmen ist laut Bürgermeister Georg Eble nicht zu rechnen.
Gemeinderat Thomas Hofacker wollte in der Sitzung wissen, ob ein solcher Lärmaktionsplan zu wiederholen sei und weshalb zur Berechnung Daten aus dem Jahr 2012 verwendet würden. Bürgermeister Eble konnte nicht sagen, ob weitere Lärmaktionspläne folgen werden und Stefan Ruppaner gab zu bedenken, dass eine Berechnung aufgrund von vorhanden Zahlen über Verkehrsfrequenzen wesentlich kostengünstiger sei, als tatsächliche Messungen durchführen zu lassen.
Kommen die Kommunen ihrer Verpflichtung zur Erstellung der Lärmaktionspläne nicht nach, wie jetzt vom Wutöschinger Gemeinderat beschlossen, könnte die Bundesrepublik wegen Vertragsverletzung durch der EU-Kommission verklagt werden.