Es ist eine weitere Wende in der Diskussion um die ehemaligen Betriebswohnungen eines längst geschlossenen Unternehmens in der Kaltbrunner Straße in Allensbach. Zwei der vier Wohnblocks wurden vom Landratsamt Konstanz für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Es handelt sich um die Gebäude 16 und 18, in denen ab März mit der Unterbringung von bis zirka 70 Personen zu rechnen ist.
Die Planung des Eigentümers Christopher Riegert sah ursprünglich den Abriss sowohl des Gebäudes 12 und 14 sowie 16 und 18 vor, wobei er allerdings mit seinem Entwurf einer anschließenden quartierähnlichen Bebauung am Gemeinderat scheiterte. In der Folge entschloss er sich zu einer Bebauung, die sich am bestehenden Baufenster orientiert.

Angesichts der angespannten Situation auf dem Baumarkt sowie des akuten Bedarfs an Wohnraum durch den Zuzug von Flüchtlingen fragte er dann jedoch beim Landratsamt an, ob Interesse an einer Anmietung an den noch bewohnbaren Gebäuden 16 und 18 besteht.
Von der ersten Kontaktaufnahme im April vergangenen Jahres zogen sich die Abklärungen und Vertragsverhandlungen bis zur Unterschriftsreife mehrere Monate hin, seit Anfang des neuen Jahres ist der Landkreis nun Mieter der insgesamt zwölf Wohnungen mit einer Größe zwischen 43 und 79 Quadratmetern. Der Vertrag wurde bis zum 30. September 2027 geschlossen, so dass bei der Optik der Kaltbrunner Straße in diesem Abschnitt für mehrere Jahre alles beim Alten bleibt.
Dass die Wohnungen nicht sofort belegt werden, liegt unter anderem an erforderlichen Bauarbeiten. Wie das Landratsamt auf SÜDKURIER-Anfrage mitteilte, muss beispielsweise der Brandschutz auf die aktuellen Standards angepasst werden.
Es wird außerdem eine soziale und personelle Infrastruktur aufgebaut, zu der eine Heimleitung, ein Sekretariat, soziale Dienste sowie ein Hausmeister gehören. Zur Miethöhe sowie den Neben- und Betreuungskosten gibt das Landratsamt keine Auskunft und beruft sich dabei auf das Vertragsrecht.
Infos für die Anwohner sollen noch folgen
Vor der Belegung der Wohnungen ist nach weiteren Angaben des Landratsamtes die Information der Anwohner vorgesehen. Dazu zähle auch die Besichtigung der Wohnungen. Konkrete Termine für den Bezug sowie die Information der Menschen in der unmittelbaren Nachbarschaft gibt es noch nicht.