Da staunen die Schafe nicht schlecht. Langsam kommt am Donnerstag, 13. Oktober, gegen 11 Uhr ein großer gelber Lastwagen angefahren. Der landwirtschaftliche Feldweg in Hegne am Ende der Sackgasse Schloßbergstraße ist eng, leicht abschüssig und nicht für den normalen Verkehr freigegeben.

Eigentlich ist die Durchfahrt auf nur landwirtschaftlichen Fahrzeugen erlaubt.
Eigentlich ist die Durchfahrt auf nur landwirtschaftlichen Fahrzeugen erlaubt. | Bild: Steinert, Kerstin

Trotzdem fährt der Laster den schmalen Weg weiter bis zum Waldrand. Dann der Schock: Das Fahrzeug kippt, der Zaun der Weide wird umgerissen. Der Lastwagen hängt in deutlicher Schieflage, aber noch auf vier Rädern, am Hang. Die Schafe stehen auf der Weide auf der anderen Seite des Feldwegs und schauen interessiert zu.

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Wie konnte das passieren?

Die Polizei rückt an. Zwei Beamte begutachten den Schlamassel. Doch warum ist der Fahrer in den Feldweg gefahren, bei dem vor der Einfahrt ein „Durchfahrt verboten“-Schild steht? Wie die Beamten vor Ort erklären, habe der Mann einem Müllwagen in der Schloßbergstraße ausweichen wollen.

Da es keine Wendemöglichkeit oder ein aneinander Vorbeikommen gegeben habe, habe der Fahrer beschlossen, in den Feldweg einzubiegen.

Die Polizei nimmt den Unfall vor Ort auf.
Die Polizei nimmt den Unfall vor Ort auf. | Bild: Steinert, Kerstin

Die Müllabfuhr habe ihren Job erledigt und sei wieder aus der Sackgasse herausgefahren. Der Lastwagen sei in der Zwischenzeit den Feldweg zu weit hineingefahren und dabei leicht abgerutscht. „Wir informieren jetzt den Besitzer der Weide. Das Unternehmen des Fahrers muss das Abschleppen organisieren“, sagt eine Beamtin, verabschiedet sich und steigt ins Auto.

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Schaden am Fahrzeug, Tiere bleiben unverletzt

Nach Auskunft von Katrin Rosenthal, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz, ist bei dem Unfall nicht viel passiert. „Es wurden keine Schafe verletzt. Nur eine Achse bei dem Lastwagen ist gebrochen. Und es scheint wohl etwas schwierig zu sein, ihn zu bergen“, sagt sie auf SÜDKURIER-Nachfrage.

Mit einem Bußgeld müsse der Fahrer wohl nicht rechnen, auch wenn er verbotenerweise auf den Feldweg gefahren sei. „Der Fahrer wollte wenden, um Platz zu machen. Er wollte ja keine Abkürzung zur B33 nehmen. Da würde es wahrscheinlich noch mal anders bewertet werden“, sagt sie. Mit einer gebrochen Achse und dem Bergungsaufwand sei der Fahrer wohl schon gestraft genug.

Am Donnerstagnachmittag dauerten die Bergungsarbeiten noch an.
Am Donnerstagnachmittag dauerten die Bergungsarbeiten noch an. | Bild: Steinert, Kerstin