Erneut muss sich ein Gremium der Stadt St. Georgen mit der Frage befassen, ob auf einem landwirtschaftlich genutzten Bereich eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Dieses Mal trifft es den Ortschaftsrat Stockburg, der darüber am Dienstag, 5. August, über einen entsprechenden Bauvorbescheid berät.
Gegenstand ist eine geplante Anlage, die auf einer Gesamtfläche von 4,8 Hektar errichtet werden soll. Das Thema schlägt bereits im Vorfeld hohe Wellen bei den Anwohnern des St. Georgener Ortsteils.

St. Georgens kleinster Ortsteil Stockburg, in dem nur rund 100 Menschen leben, ist bislang geprägt von einer landschaftlichen Idylle. Das könnte sich möglicherweise ändern, sollte der Gemeinderat das Vorhaben eines Grundstückbesitzers genehmigen.
Bei der geplanten Anlage handelt es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben, das im Außenbereich dann zulässig ist, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Größere technische Anlage
Der Bauherr, der nach SÜDKURIER-Informationen gar nicht selbst auf dem Grundstück wohnen soll, plant, auf einer knapp fünf Hektar großen Fläche reihig angeordnete Solarmodule mit einer Höhe von bis zu 3,50 Metern aufzustellen. Auf dem eingezäunten Areal sind zudem Nebeneinrichtungen wie Wechselrichter, Speicheranlagen, Trafostationen, Batteriespeicher, Monitoring-Container, Kameramasten und Leitungen vorgesehen.

In St. Georgens kleinstem Ortsteil ist man von dem Vorhaben wenig begeistert. Insbesondere die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wiegt hierbei schwer. Zwar wird in der Vorlage argumentiert, dass die Bahntrasse der Schwarzwaldbahn unmittelbar an dem vorgesehenen Grundstück vorbeiführt. Es seien darüber hinaus jedoch keine das Landschaftsbild beeinträchtigenden Bauwerke vorhanden.
Fläche liegt im Naturschutzgebiet
Das ist allerdings nicht der einzige Knackpunkt, der das Projekt ins Wanken bringen könnte. In der Sitzungsvorlage wird darauf hingewiesen, „dass von Planerseite vergessen wurde, dass die überplante Fläche in einem Natura-2000-Schutzgebiet liegt.“
In einem solchen Schutzgebiet nach EU-Standards sind demnach laut Definition „alle Aktivitäten unzulässig, die das Gebiet in seinen maßgeblichen Bestandteilen gefährden.“
Laut Planhinweiskarte würde dies eine hohe Restriktion bedeuten, wonach eine Nutzung der Fläche für eine Freiflächen-PV-Anlage ohnehin nicht zulässig wäre. Zudem sei die Fläche weithin einsehbar und würde das Landschaftsbild deutlich beeinträchtigen.

Auf SÜDKURIER-Nachfrage betont Stockburgs Ortsvorsteher Ernst Laufer, dass er „grundsätzlich nichts gegen Freiflächen-PV-Anlagen hat.“ In diesem Fall könne er das Vorhaben jedoch nicht gutheißen. „Ich kann dieser Anlage so nicht zustimmen. Weil das ganze Ortsbild für die nächsten 30 Jahre desolat ist. Wir haben hier Erholungsgebiet.“ Laufer weist zudem auf Immobilienentwertung hin und dass Nachbarn „jeden Tag nur noch auf den Solarpark blicken würden.“
Bereits zwei Solarparks abgelehnt
Schon mehrfach haben Orts- und Gemeinderat in St. Georgen darüber entscheiden müssen, ob beantragte Freiflächen-PV-Anlagen zur Stromgewinnung auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden dürfen.
Zuletzt wurden zwei Vorhaben in Brigach und in Langenschiltach abgeschmettert. Jeweils mit der Begründung, dass dadurch das bis dahin unversehrte Landschaftsbild deutlich beeinträchtigt würde.
Lediglich auf dem Brogen wurde eine solche Anlage anstandslos genehmigt. Hier stehen bereits Hochspannungsmasten, wodurch das Landschaftsbild ohnehin bereits beeinträchtigt sei.