Das im Mai nach zweijähriger, umfangreicher Sanierung neu eröffnete Parkhaus Stadtmitte muss ab Ende September vorübergehend gesperrt werden.

Bodenbeschichtung weist Mängel auf

Grund für die Sperrung sind umfangreiche Mängelbeseitigungsarbeiten. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Insbesondere handele es sich hierbei um Mängel an der Bodenbeschichtung, die bereits bei der Abnahme des Parkhauses auffielen und umgehend von der Stadtverwaltung beanstandet wurden.

Wegen Ausbesserung von Bodenflächen muss die Parkgarage Stadtmitte ab Ende September gesperrt werden.
Wegen Ausbesserung von Bodenflächen muss die Parkgarage Stadtmitte ab Ende September gesperrt werden. | Bild: Roland Sprich

„Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die Sicherheit und Funktionalität des Parkhauses nachhaltig und langfristig zu gewährleisten“, schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Wasser soll einwandfrei abfließen

Von Montag, 29. September an wird das Parkhaus deshalb für den öffentlichen Verkehr gesperrt und die Nachbesserungsarbeiten ausgeführt. Insbesondere soll durch einen einwandfreien Wasserablauf die Langlebigkeit der Parkgarage gewährleistet werden. „Wir sind darauf bedacht, dass das frisch sanierte Parkhaus in einem einwandfreien Zustand ist und bleibt“, so die Verwaltung.

Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung

Für die Stadt entstehen durch die Maßnahmen keine Kosten, da diese im Rahmen der Gewährleistung erledigt werden.

Die Maßnahmen dauern voraussichtlich bis 2. November. Während der Sperrzeit stehen somit keine öffentlichen Parkmöglichkeiten im Parkhaus Stadtmitte zur Verfügung.

Die Ausweichmöglichkeiten

Als alternative Parkmöglichkeiten verweist die Verwaltung auf die zeitbegrenzten Parkplätze in der Innenstadt oder die zeitlich unbegrenzten Parkmöglichkeiten im Schmiedegrund und in der Museumsstraße.

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„Wir hoffen, dass alle Arbeiten perfekt erledigt werden und die Garage nach dem genannten Zeitraum wieder nutzbar ist“, so die Stadtverwaltung abschließend.

Dauermieter können trotzdem parken

Die an Dauermieter vermieteten Stellflächen in der Parkgarage sind nur temporär betroffen. Die Sanierung wird in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, den Dauermietern stehen jeweils Parkflächen im nicht von der Maßnahme betroffenen Abschnitt zur Verfügung.