Die Entscheidung im Bauausschuss fiel schnell und einstimmig: Ein geplanten Appartement-Hotel mit acht Einheiten ist nicht mit den wohnbaupolitischen Grundsätzen der Gemeinde vereinbar. Gleiches gilt für den Bebauungsplan und die Zweckentfremdungssatzung.
Das Gremium lehnte deshalb ab. Bürgermeister Matthias Weckbach erklärte, dass zwar umgeplant worden sei, aber unter anderem sei der Antragsteller keine natürliche Person und habe den Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde.