Hauptamtsleiter Stefan Burger schilderte dies in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Auf Nachfrage erklärte er die Geschehnisse näher: Mehrere ältere Damen hätten sich Rechte herausnehmen wollen – was aber nicht ging. Das Problem sei, dass es eine öffentlich-rechtliche Badeordnung und eine privatrechtliche Hausordnung gebe. Nach einem Hausverbot durch den Pächter gehen die Betroffenen nun rechtlich gegen die Gemeinde vor.

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Der Anwalt verweise auf die öffentlich-rechtliche Badeordnung und habe einen Eilantrag am Verwaltungsgericht gestellt. Es stehe die Frage im Raum, wer ein Hausverbot erteilen dürfe: Der Pächter oder der Bürgermeister.