Blutspritzer am Auto, aus der Kofferraumklappe baumelnde Figuren, Skelett auf der Motorhaube – in Amerika sind manche Autos an Halloween richtig gruselig dekoriert. Was aber ist hierzulande erlaubt und wo gibt‘s richtig Ärger mit der Polizei? Oder anders formuliert: Geschmacklos oder strafbar?

Gerade die in einem Sack verpackte unechte „Leiche“ sorgt bei Nachbarn des Halloween-Hauses für Diskussionen. Die Polizei sagt aber: ...
Gerade die in einem Sack verpackte unechte „Leiche“ sorgt bei Nachbarn des Halloween-Hauses für Diskussionen. Die Polizei sagt aber: Alles ok. | Bild: Christian Jury

Halloween ist auch in Deutschland längst zum Massenphänomen geworden. Noch nie ließen sich die Deutschen ihre Halloween-Deko so viel kosten. Auch in Aach haben sich Bewohner eines Hauses so richtig ins Zeug gelegt. Gruselige Skelette, Riesenspinnen, Fledermäuse, Grabsteine und natürlich der ein oder andere Leichensack, der verdächtig realistisch gefüllt aussieht – die Bewohner haben sich Mühe gemacht und stehen offensichtlich auf den Trend, der aus Amerika zu uns nach Europa herübergeschwappt ist. Der gute, alte Kürbis, der selbst geschnitzt, mit spitzen Zähnen und einem Teelicht im Inneren vor der Türe steht, hat zumindest in diesem Aacher Haushalt ausgedient.

Bloß kein Schimmel ansetzen

Das Problem hierbei: Im Kühlschrank hält der gesunde Kürbis mehrere Wochen. Das ändert sich aber schlagartig, wenn er ausgehöhlt und geschnitzt ist. Dann sind es nur mehr fünf bis maximal zehn Tage, bevor er innen von schwarzem Schimmel überzogen wird und der Gruselkürbis in sich zusammenfällt. Das werden sich die Bewohner des Hauses in Aach auch gedacht haben.

Blöd nur, dass nicht allen Nachbarn die Deko aus falschen Leichen und Skeletten aus Plastik gefällt. Eine Leserzuschrift an den SÜDKURIER spricht gar von „grauenhaften Installationen“. Vor allem die Kinder, die müssen doch geschützt werden, oder?

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Eine Nachfrage bei der Polizei ergibt, dass Dekorationen auf Privatgrundstücken generell erlaubt seien, solange sie sich nicht um strafrechtlich relevante oder hetzerische Darstellungen handle. Was ebenfalls zu beachten gilt, vor allem als Deko-Fan: Dass trotz Dekoration die Verkehrssicherheit gewährleistet sei.

Auch im Fall des Aacher Hauses habe es eine Überprüfung der Polizei vor Ort gegeben. Das Ergebnis: Alles in Ordnung. Die Grenzen des Erlaubten seien nicht überschritten worden. Damit gelte: Die Polizei hat keine Möglichkeit, die Grundstückseigentümer zu einer Beseitigung aufzufordern.

Ein versuchtes Fazit

Zugegeben, eine in einem Sack verpackte falsche Leiche geht als Deko vielleicht zu weit. Aber um die Kinder muss man sich wahrscheinlich wohl eher nicht sorgen, denn die werden nach ihrer Tour mit einem Halloween-Kürbis quer durchs Dorf und einem ganzen Sack voll gesammelter Süßigkeiten wohl in eine Art Zuckerschock verfallen – im besten Fall mit leichtem Gedächtnisverlust!