Wie viele Führungen sind erlaubt? Das ist die zentrale Frage in einem Nachbarschaftsstreit, der um das Hermann-Hesse-Haus in Gaienhofen schwelt und einige Nachbarn wie die Besitzer gleichermaßen fordert. Nachbarn stören sich an dem Ausmaß der touristischen Nutzung in ihrem Wohngebiet, Besitzerin Eva Eberwein zeigt sich ratlos angesichts fehlender Gesprächsbereitschaft.

Statt Obstbäumen stehen hier nun Häuser

"Im Grunde geht es um eine immense Lärmbelästigung", sagt Dagmar Dyroff. Wo einst die Obstbäume des Literaturnobelpreisträgers ihre Früchte trugen, stehen seit den 90er-Jahren Doppelhaushälften. In einem davon lebt seit 1996 das Ehepaar Dyroff. Von Ostern bis Oktober erleben sie Führungen hautnah mit, nur ein Zaun trennt die Grundstücke. Wenige Meter entfernt wohnt das Ehepaar Sturm. Und weil es jeweils nur ein Steinwurf zum Hesse-Haus ist, hören die Nachbarn auch jeden Stein, wie sie sagen. Etwa wenn Besucher über den Kiesweg schreiten. Und das seien 60 bis 100 Menschen pro Tag. "Es ist ein Unterschied, ob zwei Leute kommen oder eine Busladung", sagt Margit Sturm. Diese Dimensionen könne man sich nur als direkter Nachbar vorstellen, bekräftigt Dagmar Dyroff. Außerdem fehle es an Absprachen.

Dagmar Dyroff sind es zu viele Touristen und zu wenig Rücksicht in ihrer Nachbarschaft.
Dagmar Dyroff sind es zu viele Touristen und zu wenig Rücksicht in ihrer Nachbarschaft. | Bild: Arndt, Isabelle

Eberweins wollten Nachbarn einbeziehen

Solche Schilderungen hält Eva Eberwein für übertrieben, sie wohnt im Hessehaus und bietet mit ihrem Ehemann und dem Förderverein diverse Veranstaltungen an: "Wir bemühen uns, das so zu gestalten, dass es niemanden stört", erklärt sie. Und doch störe immer etwas. Dabei hätten sie von Beginn an versucht, die Nachbarn zu integrieren: "Wir haben sie eingeladen und ihnen erklärt, was wir vorhaben", sagt Eberwein. Sie hätten immer wieder Gespräche angeboten und versprochen, Rücksicht zu nehmen. Dem Gerbersauer Lesesommer hätten sie beispielsweise abgesagt, weil die Veranstaltungsreihe aus Hesses Geburtsstadt Calw viel Lärm hätte bedeuten können. Außerdem gebe es keine Musikveranstaltungen. Gartenführungen würden nur reduziert am Wochenende stattfinden. Wer eine Führung im Haus besuche, könne sich den Garten zwar ansehen, allerdings ohne Erläuterungen. Und Führungen gebe es niemals den ganzen Tag und nur zwischen 10 bis 17 Uhr. Grenzen setze etwa der Denkmalschutz: Sie könnten etwa den Kiesweg nicht einfach durch Pflastersteine ersetzen.

Landratsamt gibt keine Zahl von Führungen vor

"Wir halten uns an die Absprachen vom Landratsamt", stellt Eva Eberwein klar. Sie wisse von keiner Begrenzung auf 32 Führungen. So viele waren in einem ersten Flyer des Hessehauses angekündigt, diese Zahl wäre für die Nachbarn nach eigener Aussage auch weiterhin in Ordnung. Die Nutzungsänderung soll Klarheit bringen: "Wir erhoffen uns einen Rechtsrahmen, der eine Verlässlichkeit gibt", sagt Eva Eberwein. Sie zeigt sich hin- und hergerissen zwischen der Begeisterung ihrer Besucher und der Kritik einiger Nachbarn. "Man muss doch davon ausgehen, dass mit diesem Haus etwas geschieht", sagt sie. Es habe durch seinen prominenten Erbauer überregionale Bedeutung. Und beschweren würden sich nun nur zwei oder drei von etwa 15 Parteien. Konrad Fauser wohnt wenige Häuser weiter und findet nur positive Worte: "Die Besucher stören doch niemanden", sagt er. Das Hessehaus sei eine Bereicherung für Gaienhofen.

"Es wird definitiv nie ein Winterprogramm geben"

Eine Befürchtung kann Eva Eberwein entkräften: Es sei nicht geplant, mehr Führungen anzubieten oder ganzjährig Besucher zu empfangen. "Das würden wir auch gar nicht schaffen", sagt Eva Eberwein. "Es wird definitiv nie ein Winterprogramm geben", verspricht sie. Bereits das aktuelle Maß ist einigen Nachbarn aber zu viel: "Das war früher ein ganz normales Haus", sagt Margit Sturm. Mit dem ersten Programm im Hesse-Haus hätten sie leben können, doch es sei immer mehr geworden.

Landratsamt prüft die Nutzungsänderung

Aktuell gibt es jährlich 110 Führungen mit 2555 Besuchern. Deshalb forderte das Landratsamt Konstanz eine offizielle Nutzungsänderung: "In dem bisherigen Rahmen waren die Veranstaltungen nach Art und Anzahl baurechtlich nicht genehmigungspflichtig", teilt Pressesprecher Benedikt Graf auf Anfrage mit. "Da sich die Zahl der Führungen und Veranstaltungen offensichtlich erhöht hat, liegt nach Auffassung des Landratsamtes jetzt eine baurechtlich genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor." In einem Bauantragsverfahren werde nun geprüft, ob und wie das genehmigt werden könne. Wie viele Veranstaltungen im Hesse-Haus maximal zulässig sind, kann Graf noch nicht sagen.

Dabei ist den Nachbarn bei all ihrer Kritik wichtig zu betonen: "Wir sind weder gegen Hesse noch gegen Kultur, nur weil wir sagen, dass das ein Wohngebiet ist." Auch den Besuchern selbst könnten sie ihr Interesse nicht verdenken. Dagmar Dyroff weiß sich teils auch zu helfen: Weil Touristen immer wieder ihren Privatweg zum Parken, Wenden oder über den Zaun blicken genutzt hätten, stellte sie ein großes Schild auf. Das erklärt, dass es sich um einen Privatweg ohne Zugang zum Hesse-Haus handelt.

Nachdem Touristen immer wieder versucht hätten, den Privatweg zum Parken, Wenden oder für einen Blick aufs Hessehaus zu nutzen, stellte ...
Nachdem Touristen immer wieder versucht hätten, den Privatweg zum Parken, Wenden oder für einen Blick aufs Hessehaus zu nutzen, stellte Dagmar Dyroff dieses Schild auf. | Bild: Arndt, Isabelle

Runder Tisch? Eher nein

Beide Seiten haben Aktenordner mit Unterlagen und Anwaltsschreiben gesammelt. Ob ein runder Tisch da helfen kann? Dieser war im Gemeinderat vorgeschlagen worden. Beide Parteien sehen das kritisch: Trotz einiger Versuche habe sie nicht das Gefühl, dass ihre Probleme ernst genommen würden, sagt Margit Sturm. Auch Eva Eberwein tut sich schwer: Viele Gespräche hätten bisher zu keinem Ergebnis geführt.

Nun warten beide Seiten auf eine klärende Antwort aus dem Landratsamt. Die Baurechtsbehörde möchte laut Pressesprecher Benedikt Graf zeitnah entscheiden und dabei auch die Nachbareinwendungen berücksichtigen. Einen konkreten Zeitpunkt, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann Graf aber nicht nennen.