Modern, zukunftsweisend und sozial soll das neue Quartier 2020 in Gottmadingen werden. Hoch sind die Ansprüche an ein Gelände, das durch den Umzug der Eichendorff-Realschule ganz neu sortiert werden kann. Es geht um die beachtliche Fläche von 27.300 Quadratmetern, die mithilfe eines Investoren- und Planungswettbewerbs entwickelt werden soll. Eine einmalige Chance für eine Gemeinde wie Gottmadingen. Eine Herausforderung gleichermaßen für Verwaltung und Gemeinderat.

Zuletzt war es ein wenig still geworden um das ehrgeizige Projekt. Schon Stadtplaner Markus Toepfer hatte sich an dem Gebiet die Zähne ausgebissen. Zu viele Wünsche aus der Bürgerwerkstatt, dem Gemeinderat und der Verwaltung waren unter einen Hut zu bringen. Dann der Neustart mit Stadtplanerin Olga Gozdzik. Noch immer drehte sich die Diskussion im Kreis. Gemeinderäte arbeiteten sich an Details ab. So konnte es nicht weitergehen. Ein Arbeitskreis mit je zwei Vertretern der Gemeinderatsfraktion und Stadtplanung sollte es richten.

Die Leitplanken stehen

Jetzt haben die Teilnehmer geliefert. „In sechs sehr anstrengenden, aber fruchtbaren Terminen haben wir die Leitplanken für das Vergabeverfahren und die inhaltlichen Vorgaben für das Quartier 2020 festgelegt“, erklärt Bürgermeister Michael Klinger. In der jüngsten Ratssitzung holte er sich nun die Zustimmung für das weitere Vorgehen.

Mit Hilfe der Eckpunkte kann die Ausschreibung für den Wettbewerb vorbereitet werden. Klinger dankte sowohl dem Arbeitskreis als auch Olga Gozdzik, die die Fäden in die Hand genommen hatte. Er ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass noch ein langer Weg bis zur praktischen Umsetzung des Projektes vor der Gemeinde liege.

Herausforderung für Planer

Angesichts der Vielzahl an städtebaulichen und sozialplanerischen Anforderungen an das Gebiet sprach Bernhard Gassner (SPD/UL) von der berühmten „Eierlegenden Wollmilchsau“. Damit deutet er an, dass es nicht ganz leicht werde, in der boomenden Bauwirtschaft Architekten und Bauträger zu finden, die sich dieser Herkulesarbeit annehmen werden. Gemeint sind Planungsbüros, die bereit sind, Städtebau mit Wohnungen, Freiraumplanung und soziale Komponenten in einem Gesamtentwurf zu vereinen.

„Wir suchen einen Rahmenprojektträger“, sagt Michael Klinger. Damit ist klar: Gottmadingen hat sich für die sogenannte Konzeptvergabe entschieden. Das heißt, dass das beste Konzept den Zuschlag erhalten soll – und im Unterschied zu einem reinen Planungswettbewerb soll der Sieger seinen Plan anschließend auch umsetzen. Allerdings, so der die Vorgabe der Gemeinde, soll auch der Zweitplatzierte an der Realisierung des Sieger-Entwurfs beteiligt werden. Falls dieser kein Interesse hat, kommt der von der Jury gekürte Drittplatzierte zum Zuge.

Zwei Projektträger sollen Pläne umsetzen

„Es geht uns nicht darum, Höchstpreise für die Grundstücke zu erzielen“, erklärt Michael Klinger. „Wir wollen Vielfalt und Qualität in dem Gelände sichern.“ Um die Aufgaben gerecht zwischen zwei Projektträgern zu verteilen, sollen die Pflicht- und Kür-Anteile im gesamten Planungsgebiet realisiert werden.

Damit will die Gemeinde verhindern, dass sich der Wettbewerbssieger bei der Ausführung zum Beispiel nur den attraktiven und renditeträchtigen Wohnungsbau sichere, während der Zweitplatzierte den weniger Gewinn bringenden sozialen Wohnungsbau, die Behinderten-WG der Caritas, die Kindertageseinrichtung, einen Hort für Kinderbetreuung und den Quartierstreff bauen müsste.

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„Die Chancen und Herausforderungen müssen gleichmäßig auf beide Projektteilnehmer verteilt werden“, sagt Klinger. „Die Entwürfe müssen das gesamte Gebiet berücksichtigen“, ergänzt Olga Gozdzik. „Das bedeutet, das auch Freiflächen und zum Beispiel die Hardstraße in die Planung einbezogen werden müssen.“ Dabei geht es um die Schaffung eines gemeinsamen Platzes, um den Erhalt von Bäumen, um die Frage der Stellplätze in Tiefgaragen und Besucherstellplätze.

Was die Wohnungswirtschaft angeht, so hat der Rat schon in einer früheren Sitzung beschlossen, dass mindestens 50 Prozent der Wohnungen für Mieter gebaut werden müssen. 20 bis 50 Prozent davon müssen sozialgebunden sein. Das bedeutet eine Mietpreisbindung für 25 bis 30 Jahre. Die Gebäude dürfen maximal drei Geschosse plus Dachgeschoss haben. Ausnahmsweise kann auch ein einzelnes Gebäude mit besonderer Architektur höher werden.