Zöllner des Hauptzollamts Singen haben auf der Bundesstraße 314, Höhe Hilzingen, den Schmuggel eines Oldtimers im Wert von fast 300.000 Euro verhindert. Dabei hätte sich der Transporteur des Fahrzeugs viel Ärger ersparen können – wenn er zuvor auf die Zöllner gehört hätte. Denn der 43-Jährige fiel den Zöllnern am Dienstag bereits am Zollamt Bietingen auf, wie das Hauptzollamt jetzt mitteilt.

Beim Zollamt Bietingen habe der Mann den auf einem Anhänger verladenen Oldtimer zunächst mündlich angemeldet. Die Zöllner machten ihn darauf aufmerksam, dass für die Abfertigung des Fahrzeugs schriftliche Zollpapiere erforderlich wären. Außerdem hätte er Einfuhrabgaben von 20.000 Euro hinterlegen müssen. Dies wäre laut Mark Eferl, Sprecher des Hauptzollamts, auch erforderlich gewesen, wenn der Mann am Steuer des Oldtimers an den Zoll gefahren wäre. Doch sei der Mann mit seinem Fahrzeuggespann umgedreht und zurück in die Schweiz gefahren.

Auf unbekanntem Weg über die Grenze

Wenig später sei ihm jedoch eine Zollstreife in Hilzingen zum Verhängnis geworden, da der Mann nach Angaben des Zolls mit seiner wertvollen Fracht offensichtlich einen anderen Grenzübergang zur Einreise nach Deutschland nutzte. Die erforderlichen Zollpapiere konnte er nicht vorlegen.

Wo der Mann über die Grenze gefahren ist, konnte auf Nachfrage Mark Eferl nicht beantworten. Und auch für den Fall, dass der 43-Jährige gültige Zollpapiere besessen hätte, hätte er ausschließlich Grenzübergänge nutzen dürfen, an denen auch eine Warenabfertigung vorgenommen wird. Auch was der Mann mit dem Auto in Deutschland vorhatte oder ob er es in ein weiteres Land bringen wollte, ist nicht bekannt.

43-Jähriger kann 20.000 Euro Einfuhrabgaben nicht bezahlen

Wegen des Nichtanmeldens des Fahrzeugs wurde gegen den 43-Jährigen ein Strafverfahren eingeleitet. Da er die Einfuhrabgaben von über 20.000 Euro nicht entrichten konnte, wurde der Oldtimer sichergestellt. Wie Mark Eferl erläutert, kann der 43-Jährige nach Entrichtung der 20.000 Euro nach Belieben das Auto zurück in die Schweiz bringen oder in Deutschland lassen. Schließlich seien die Abgaben dann bezahlt. Ob und wie hoch eine Strafe ausfällt, kann Eferl nicht einschätzen. Das Verfahren wurde an die Straf- und Bußgeldstelle Karlsruhe weitergeleitet. Dort werde je nach Sachverhalt im Einzelfall geurteilt.