Das lassen die Anwohner nicht auf sich sitzen: 15 Monate, nachdem das Vorhaben, eine Glücksspielhalle im Hilzinger Ortsteil Twielfeld zu errichten, im Gemeinderat aufgeschlagen ist, ist das Thema nun auch in Twielfeld selbst angekommen und wirbelt dort Staub auf. Drezeit ist die dort lebende Claudia Gönner mit einigen Mitstreitern unterwegs und sammelt Stimmen gegen die Spielhalle. Ihre Liste enthält mittlerweile 120 Namen, Anschriften und Unterschriften.
Fast alle, die bisher unterzeichnet haben, leben in Twielfeld. Insbesondere die direkten Anwohner befürchten neben den sozialen und finanziellen Folgekosten, die der Gesellschaft aus der Spielsucht erwachsen, eine erhebliche nächtliche Lärmbelästigung. Auch wenn die Kommune Profit aus der Vergnügungssteuer ziehen könnte, die derartige Einrichtungen zu entrichten haben, sei es Pflicht der Gemeinde, ihre Bürger zu schützen. Zumal es keinerlei Verpflichtung gebe, den Glückspielbetrieb zu dulden und schon gar nicht, ihn zu fördern, so der Wortlaut der Petition.
Gemeinderatsbeschluss verhinderte bisher Glücksspiel in Hilzingen
Die Petenten beziehen sich damit darauf, dass es in Hilzingen bisher kein Glückspiel gibt. Dies hat ein rund 20 Jahre alter Gemeinderatsbeschluss verhindert. Er verankert bereits in den Bebauungsplänen, dass Spielhallen nicht genehmigungsfähig sind. Dieser Beschluss wurde vor einem guten Jahr aber gekippt. Mehrheitlich erteilte im Januar 2024 der Gemeinderat nach ausführlichen Beratungen entgegen dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung eine Ausnahmegenehmigung.
Man habe zum Teil Angst gehabt, einer Verhinderungsplanung bezichtigt zu werden, so die damalige Begründung. Jüngst stand indirekt dieser Beschluss wieder in der Diskussion. Denn die SPD/UL-Fraktion im Ortsparlament, die dem Vorhaben von Anfang an negativ gegenüberstand, beantragte die Beendigung des für die Realisierung des Vorhabens notwendige Bebauungsplanverfahrens Forsterbahnried. Der Antrag wurde jedoch mehrheitlich zurückgewiesen, das Bebauungsplanverfahren läuft daher weiter.