Noch sind die Rollläden geschlossen, keine Zeitung und keine Süßigkeiten wandern durch das Verkaufsfenster in die Hände kleiner oder großer Kunden. Doch bald könnte wieder Leben in den Kiosk an der Mainaustraße einziehen. Denn Ende April war die Bewerbungsfrist für die Neuverpachtung zu Ende. 18 Interessierte reichten ihre Unterlagen ein.
Laut dem Amt für Liegenschaften und Geoinformation stammen die Bewerberinnen und Bewerber alle aus Konstanz oder dem näheren Umfeld. Wer den Zuschlag erhält, will die Stadt voraussichtlich Ende Mai entscheiden. Ausschlaggebend seien dabei die persönliche Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit sowie die Qualifikation der Bewerber. Außerdem können die Interessierten mit einem besonderen Konzept punkten.

Besonders die Ideen für die Nutzung der Erweiterungsfläche neben dem Verkaufsraum sind entscheidend. Diese Fläche wurde im Zuge der denkmalgerechten Sanierung im Jahr 2021 erschlossen. Früher befand sich dort der Wartebereich für Busfahrgäste. „Das Konzept muss umsetzbar, zukunftsfähig und mit dem klassischen Sortiment eines Zeitschriftenkiosks kombinierbar sein“, teilt die Verwaltung mit.
Dazu zählen Zeitschriften, Presseartikel, Süßigkeiten, Eis, Fahrkarten, Tabakwaren, Getränke und Lotto-Angebote. Auch Paketdienste kann der Pächter anbieten. Auf der Erweiterungsfläche kann der Mieter seine Gäste mit Softdrinks, Kaffee, Brötchen und Gebäck versorgen, wenn er die nötigen „hygienerechtlichen Voraussetzungen“ erfüllt. Möbliert werden darf diese Fläche auch, aber nur „unter dem Vorbehalt erforderlicher bau- oder gaststättenrechtlicher Vorgaben“.

Kein Alkohol und kein Einweggeschirr
Was gar nicht geht: Der Ausschank und Verkauf alkoholischer Getränke ist aufgrund der Nähe zum Suso-Gymnasium verboten. Und der Mieter ist laut Ausschreibung verpflichtet, ausschließlich Mehrwegverpackungen und -behälter zu verwenden.
Derzeit ist der knapp 15 Quadratmeter große Verkaufsraum möbliert. Die Einrichtung hatte der bisherige Pächter Branko Baumhardt, der den Kiosk über 20 Jahre lang führte, dort belassen. Sein Nachfolger kann ihm die Möbel abkaufen, muss es aber nicht.
Die Stadt bietet dem neuen Pächter eine Festlaufzeit von bis zu zehn Jahren an. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn er nicht von einer Partei gekündigt wird.
Die Höhe der Miete hängt davon ab, wie fleißig die Kunden einkaufen: Der Mietzins beträgt zwei Prozent des jährlichen Nettoumsatzes für Tabakwaren plus acht Prozent des jährlichen Nettoumsatzes für das sonstige Warenangebot, Dienstleistungen und Provisionen – „mindestens jedoch 10.200 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Kalenderjahr sowie öffentlicher Lasten, Betriebs- und Nebenkosten“, teilt die Verwaltung mit. Öffentliche Lasten sind in diesem Fall die Grundsteuer und Abwassergebühren, die auf den Kiosk entfallen.