In der Regel kommt der Kaffee bald im Wegwerf-Becher: Die Umstellung des Bistro-Betriebs auf dem Stadtwerke-Fährschiff „Lodi“ auf Automaten dürfte das Müllaufkommen an Bord vergrößern. Der Fährbetrieb räumt auf SÜDKURIER-Nachfrage ein, dass die Benutzung von eigenen Mehrweg-Bechern weder besonders gefördert noch standardmäßig erwartet wird.

Laut einer Sprecherin geben die Automaten künftig Einwegbecher für Heißgetränke aus. Nur Kunden, die das aktiv wollen, können durch eine Becher-Stopp-Taste ihr eigenes Mehrweggefäß nutzen, das sie aber auf das Schiff mitbringen müssen.

Einwegverpackung statt Porzellanteller

Auch Imbissprodukte, die bisher in aller Regel auf Tellern oder in Servietten ausgegeben wurden, sind künftig nur noch in einer Wegwerf-Verpackung erhältlich. Der Bistro-Pächter, der sich bisher trotz Nachfragen noch nicht zu einem künftigen Konzept erklärt hat, stellt aus wirtschaftlichen Gründen auf Automatenverpflegung um: Die Nachfrage nach dem gastronomischen Angebot sei zurückgegangen, hieß es zuletzt.

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Die Stadtwerke sprechen von rückläufigen Umsätzen in den Fähre-Bistros. Außerdem mache sich der allgemeine Personalmangel bemerkbar. Wann genau die neuen Automaten, die zum Teil schon an Bord installiert sind, in Betrieb gehen, steht laut Fährbetrieb bislang nicht fest.

Wer auf den Wegwerf-Becher verzichtet, bekommt dafür keinerlei Rabatt, zum Beispiel in Höhe der Verpackungssteuer von 50 Cent. Wer sich für den Einwegbecher entscheidet, muss aber auch nicht die Abgabe bezahlen, die seit dem 1. Januar nach einem Gemeinderatsbeschluss im gesamten Stadtgebiet auf alle Einwegverpackungen für Lebensmittel gilt, die wie Heißgetränke zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Wird damit die Stadt Konstanz, zu der die Stadtwerke und damit auch der Fährbetrieb gehören, ihrer eigenen Müllvermeidungs- und Klimaschutzstrategie untreu?

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Steuer – oder nicht? 100 Meter können den Unterschied machen

Im juristischen Sinn nicht, wie die Pressestelle des Rathauses auf Anfrage erklärt. Denn die Schiffe – neben der Fähre auch die der Bodensee-Schiffsbetriebe – gehören zwar der Stadt, sind aber von der Verpackungssteuer ausgenommen. „Die Steuerhoheit der Gemeinde ist nach herrschender Rechtsprechung auf das Gemeindegebiet beschränkt. Dieses endet an der Uferlinie“, so Elena Oliveira, die dazu auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zitiert (VGH-BW vom 15.01.1997; 2 S 999/94) – damals ging es um die Anwendbarkeit der Zweitwohnungssteuer auf Boote auf dem Bodensee, die das Gericht klar verneinte.

Aus dem Rathaus ordnet Elena Oliveira den Vorgang weiter ein: „Die Verpackungssteuer greift deshalb nur auf Konstanzer Gemarkung. Maßgeblich ist dabei nicht der Sitz des Betriebes, sondern wo die Einwegverpackung in den Umlauf gebracht wird.“ Das bedeutet: Wer am Kiosk in Staad einen Coffee to go kauft und dafür einen Einwegbecher verwendet, muss 50 Cent Verpackungssteuer plus die Mehrwertsteuer darauf bezahlen. Wer das gleiche Produkt 100 Meter weiter an Bord der „Lodi“ erwirbt, wird dagegen nicht zur Kasse gebeten.

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