Lange hat es gedauert, bis die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) eine vom Wissenschaftsministerium akzeptierte Richtlinie zur Bezahlung ihrer Professoren formuliert hat. Statt den Blick in Richtung Zukunft richten zu können, ist die Hochschule nun ein "Sonderfall" – zumindest bezeichnet das Ministerium von Theresia Bauer (Grüne) sie so. Sie hat sich zum Ausmaß der in der Vergangenheit begangenen Fehler geäußert. Diese treffen die Fachhochschule in nicht geahntem Ausmaß, beschädigen womöglich auch HTWG-Präsident Carsten Manz direkt.

Zulagen ohne Rechtsgrundlage

70 Professoren seien laut Prüfung durch das Ministerium zwischen 2015 und 2017 Leistungszulagen bezahlt worden, für die es keine Rechtsgrundlage gab. "Es fehlten hierfür die notwendigen individuellen Leistungsbewertungen", gibt das Ministerium an. Insgesamt summieren sich die rechtswidrig ausbezahlten Zulagen auf knapp 680.000 Euro. Bauer forderte die HTWG auf, "im Einzelfall zu prüfen und über die Rücknahme dieser Leistungsbezüge zu entscheiden". Dutzende Professoren könnten von möglichen Rückforderungen der Steuergelder betroffen sein.

Auch Präsidiumsmitglieder betroffen

Wie die Hochschule bestätigt sind auch Präsidiumsmitglieder von den Beanstandungen betroffen. Dies vor dem Hintergrund, dass alle Professoren – unabhängig von ihrem Amt im Präsidium – gleich behandelt würden und daher gleichermaßen Zugang zu außerordentlichen Leistungen haben. Carsten Manz erklärt, der Präsident erhalte "keine besonderen Leistungsbezüge".

Bei einer vom Ministerium beanstandeten einmaligen Zahlung durch das Präsidium an ihn handele es sich um eine "Würdigung der Leistung als Professor vor der Funktion als Präsident" in den Jahren 2013 und 2014. "Dies erfolgte somit im Nachgang zu dem aktuell ruhenden Beamtenverhältnis als Professor und ist klar zu entkoppeln von der heutigen Funktion", erklärt Manz. Über die Rechtmäßigkeit dieses Leistungsbezugs herrschten unterschiedliche Auffassungen. "Der Bezug erfolgte jedenfalls nicht eindeutig rechtswidrig", fasst Manz zusammen.

Fehlende Ernennungsurkunden

Die Dimension reicht allerdings deutlich weiter. So wechselten acht Professoren von der C- in die W-Besoldung, ohne urkundlich ernannt zu werden. Dies entspreche nicht der Rechtsauffassung des Ministeriums. Durch die Einführung der W-Besoldung werden verbeamtete Professoren nicht mehr rein nach Dienstjahren bezahlt und erhalten stattdessen Grund- und Leistungsvergütungen. Letztere können zum Beispiel für besonders herausragende Leistungen bezahlt werden.

Jeder der acht HTWG-Professoren, der die Besoldungsgruppe ohne Urkunde wechselte, wird vom Ministerium nun so behandelt, als hätte es diesen Wechsel nie gegeben. Alle in diesem Zusammenhang bezahlten Leistungsbezüge müssen von der Hochschule korrigiert werden. Das Ministerium erwarte, dass die HTWG unabhängige Prüfer für jeden Einzelfall hinzuzieht. Offenbar müssen alle Fehler bis Ende Juni aufgearbeitet werden.

Lehraufträge unzulässig vergeben

Das betrifft auch jene 40 Fälle, bei denen die Hochschule Lehraufträge an eigene Beschäftigte unzulässig vergeben hatte. Laut Ministerium seien hier "Unterrichts- und Prüfungshonorare nicht eindeutig nachvollziehbar". Vereinfacht gesagt sind Lehrbeauftragte im Gegensatz zu Professoren Freiberufler, die auf Stundenbasis bezahlt werden. Auch bei diesen Fällen stelle sich laut Ministerium die Frage nach Rückforderungen. Abschließend bewertet Bauers Haus auch die Vergabe von Forschungszulagen für 20 Professoren im Zeitraum zwischen 2005 und 2017 als rechtswidrig. Diese sollen ohne Nachweise ausbezahlt worden sein.

Hochschule "überrascht" von Mitteilung des Ministeriums

Die Hochschule erklärt gegenüber dem SÜDKURIER, sie befinde sich "in einer Phase der Aufarbeitung" und werte eine erst am Donnerstagabend "vorab per E-Mail erhalte Rückmeldung des Ministeriums zu den Einzelaspekten aus". Über die jetzige Pressemitteilung des Ministeriums zeigt sich das HTWG-Präsidium "überrascht". Zumal die Mitteilung eine vorab erfolgte Stellungnahme der Hochschule an das Ministerium "vollends übergeht und wesentliche Aspekte, die für die Rechtmäßigkeit der Vergabe von Leistungsbezügen durch die Hochschule sprechen, verschweigt", so HTWG-Präsident Manz.

Kanzlerin deckte den Fall auf

Zu möglichen juristische Folgen für die Verantwortlichen der HTWG äußert sich Theresia Bauer vorerst nicht. Die Hochschule teilt unterdessen mit, weiterhin gemeinsam mit dem Ministerium "an einer Aufarbeitung der getroffenen Entscheidung sowie einer Lösung für zukünftige Fälle zu arbeiten" und äußerte sich zuversichtlich, dass dies gelingen wird. Zuständig für die Erarbeitung einer rechtskonformen Besoldungsrichtlinie sind die Hochschulrektorate; an der HTWG also Präsident Manz, die Vizepräsidenten Oliver Haase und Beate Bergé, sowie die seit Mai 2017 erkrankte Kanzlerin Andrea Veith.

Sie hatte genau vor einem Jahr dem Wissenschaftsministerium die Missstände an der HTWG gemeldet. Laut Hochschulkreisen soll es zu Anstrengungen des HTWG-Präsidiums gekommen sein, Andrea Veith abzuwählen. Theresia Bauer versagte allerdings die Zustimmung. Das HTWG-Präsidium will sich "aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kanzlerin Andrea Veith nicht zu dieser Personalie äußern".

 

HTWG nur ein Sonderfall?

Zusammen mit den Details um die Missstände an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung hat das Wissenschaftsministerium auch die allgemeine Vergabepraxis von Zulagen für Professoren an baden-württembergischen Hochschulen bewertet:

  • Schwere Kritik durch Ministerium: Was an der HTWG Konstanz falsch lief, seien laut Ministerium mit Blick auf ganz Baden-Württemberg "einzelne Fehlerfälle". An der HTWG herrsche demnach "erheblicher Handlungsbedarf", das Ministerium gehe "mit aller Konsequenz" gegen die dortigen Fehler vor. Ministerin Theresia Bauer erklärt gleichzeitig: "Die Hochschulen in Baden-Württemberg nutzen das System der leistungsbezogenen Zulagen verantwortungsbewusst und seriös." Von 40 der 44 überprüften staatlichen Hochschulen seien keine Missstände rückgemeldet worden.
  • Keine Mängel an der Universität bekannt: Auch die Uni Konstanz hat eine Richtlinie zur Vergabe von Leistungsstufen erstellt und diese ans Land geschickt. "Es gab bei uns keine Beanstandung im Bereich der Leistungsbesoldung", erklärt Rektor Ulrich Rüdiger. Das System der leistungsbezogenen Zulagen bewertet die Uni positiv, da nicht mehr nur das Dienstalter sondern auch Leistungen zur Bezahlung herangezogen werden. "Durch die W-Besoldung können wir kompetitiver bei Rekrutierungen auftreten", sagt Rüdiger. (bbr)