Carsten Manz wird sich nicht wegen einer Straftat vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz geht nach Vorermittlungen dem Verdacht der Untreue gegen den Präsidenten der Fachhochschule (HTWG) nicht weiter nach. Die anonyme Anzeige biete nicht ausreichend Grundlage für ein Verfahren, erklärt der leitende Oberstaatsanwalt, Johannes-Georg Roth: "Es wird daher nicht ermittelt."

Die anonyme Anzeige von Anfang Juli warf Manz vor, "nach Gutsherrenart die Gehälter der Professoren illegal erhöht" zu haben. Sein Ziel sei es demnach gewesen, seine Wiederwahl zu sichern. Manz' aktuelle Amtszeit endet im April 2020. Etwa 50, hauptsächlich verbeamtete Professoren haben laut den Vorwürfen von unlauteren Vergabemethoden profitiert. Manz und die HTWG bestritten den Vorwurf.

Große Kreise zog er dennoch. Einerseits, weil sich die Landespolitik mit einem ähnlich gelagerten Fall an der Beamtenhochschule in Ludwigsburg beschäftigt. Dort hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen 15 Personen wegen Untreue oder der Beihilfe hierzu erhoben. Anderseits, weil es an der HTWG Konstanz tatsächlich Unregelmäßigkeiten bei der Besoldung gab. Das Wissenschaftsministerium von Theresia Bauer (Grüne) hatte sich Anfang dieses Jahres eingeschaltet. Es beanstandete die Besoldungsrichtlinie der HTWG, ließ sie aussetzen und forderte Nachbesserungen. Das Hochschulpräsidium hatte dies bestätigt. Es habe sich dabei allerdings nicht um eine willentliche Straftat, sondern um Formfehler gehandelt. Die Konstanzer Landtagsabgeordnete Nese Erikli (Grüne) sah wegen der Vorwürfe das "Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der akademischen Selbstverwaltung gefährdet".

Wie aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht, bemängelte das Wissenschaftsministerium Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen. Seit vergangenen Monat hat Theresia Bauer der HTWG eine externe Beraterin zur Erarbeitung der neuen Besoldungsrichtlinie zur Seite gestellt. Für die Aufarbeitung der fehlerhaften Besoldung spiele das eingestellte Untreue-Verfahren gegen Carsten Manz laut einer Ministeriumssprecherin keine Rolle. Ein finanzieller Schaden sei dem Land laut der Antwort auf Eriklis Fragen durch die fehlerhafte Richtlinie offenbar nicht entstanden. Unklar ist, ob die fehlerhaft bezahlten Leistungsbezüge zurückgefordert werden. Das entscheide sich erst nach der Prüfung sämtlicher Unterlagen.

Erikli sprach von einem "wichtigen Signal, dass Ministerin Bauer und die Hochschulen gemeinsame Schritte unternehmen, um diese zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsbezüge und Zulagen korrekt vergeben werden". Die weitere Aufarbeitung der Unregelmäßigkeiten in Konstanz will ihre Fraktion eng begleiten. Das HTWG-Präsidium bleibt also unter Beobachtung, wenn auch nicht wegen der Vorwürfe von Untreue.


Besoldungsrichtlinie

Über die Vergabe von Leistungsbezügen entscheidet das Rektorat nach der Leistungsbezügeverordnung. Die Entscheidungen müssen schriftlich dokumentiert und beurkundet werden. An der HTWG sind hierfür Präsident Carsten Manz, die beiden Vize-Präsidenten Beate Bergé und Oliver Haase sowie die seit März krankgeschriebene Rektorin Andrea Veith zuständig.